Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Generationenvertrag

Manfred, Wednesday, 21.01.2004, 01:10 (vor 8052 Tagen) @ Realist

Als Antwort auf: Generationenvertrag von Realist am 20. Januar 2004 21:02:22:

In diesen sogenannten Versicherung liegt ein grundsätzliches Problem.
Beispiel: wer vor 5 Jahren Pflegefall wurde und Geld aus der Pflegeversicherung bezieht, der erhält Leistungen, für die er selbst nie eingezahlt hat (weils die Pflegeversicherung vorher nicht gab).
Einem Schwerkranken wird man aus humanitärer Sicht, diesen Umstand nicht verübeln wollen, die Logik und die kausalität der Zusammenhänge aber kennen kein Pardon! Die einbezahlten Prämien der frisch versichterten müßten eigentlich gewinnbringend so angelegt werden, dass sie dem einzelnen Einzahler später in in inflationsangepaßter Höhe zur Verfügng stehen können.
Die Rentenversicherung funktioniert nach demselben Muster, ein Rentner glaubt, Anspruch auf SEIN einbezahltes Geld erheben zu können, bekommt aber stattdessen Geld derjenigen (oder auch nicht...) die grade zur Gegenwart Geld einbezahlen, dies wiederum aber eigentlich auch nicht für die grade aktuelle Rentnergeneration, sondern ebenfalls für sich selbst später.

Insofern ist der Generationenvertrag, so edel wie der Begriff klingen mag, eigentlich schon im Ansatz ein Mix aus Veruntreuung und Volksverdummung der letztlich zum scheitern verurteilt ist. Nur dann, wenn die Bedingungen unter denen der "G.vertrag" geschlossen wurde, für immer und ewig konstant bleiben (oder sich sogar bessern) ist das ganze Konstrukt erfolgreich.
Spätestens aber, wenn eintritt was eintreten muß, nämlich eine Änderung
der Gegebenheiten zum negativen hin, bricht das ganze zusammen. Diese Situation haben wir zur Zeit!

Gruß,
Manfred


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