Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ein weit verbreiteter Irrtum...

Beatrix, Friday, 28.06.2002, 02:13 (vor 8566 Tagen) @ XRay

Als Antwort auf: Re: Ein weit verbreiteter Irrtum... von XRay am 27. Juni 2002 11:45:01:

Hallo XRay!

...ist, daß AnwältInnen für Familienrecht eine besondere soziale Qualifikation hätten. Diese Fachanwälte haben aber 'nur' vertiefte Ausbildung im Bereich des Rechts. Menschlich können die genauso schweinisch sein, wie jeder andere auch..........

Ja, da stimme ich Dir leider zu.
Deswegen finde ich ja eine psychologische Ausbildung so wichtig.
Was da bis jetzt läuft, auch bei der "Qualifikation" von Familienrichtern, ist ein Skandal.

.. übrigens.. den Rekord in Abzocke hält bei mir nicht ein Anwalt, sondern eine Anwältin..

Ich habe nicht angenommen, daß Frauen in diesem Gewerbe weniger skupellos sind. Auf dem Weg zu einer eigenen Anwaltspraxis sind wohl bei vielen Jurist/innen mengenweise Skrupel verloren gegangen.

die brachte es fertig, sich nur mal eben so um schlappe 100000DM zu verrechnen...
.. Das macht bei einer vollen Anwaltsgebühr etwa 2000DM. Die Gebühr fällt aber, weil das ganze natürlich streitig wird. 3mal an.. und siehe da Anwältin kassierte ca. 6000DM... Berechtigt war eine Forderung von 0,0 DM....So werden aus Nichts 6000DM für die (Gegen)Anwältin........

Der helle Wahnsinn. Und - kann man dagegen vorgehen? Oder halten Anwälte untereinander auch so zusammen wie Ärzte/innen? Denen ist bei sog. "Kunstfehlern" ja auch kaum beizukommen. Da braucht man viel Geld, viel Geduld, gute Beziehungen und enorm viel Standvermögen.......

ciao
Beatrix


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