Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ein weit verbreiteter Irrtum...

XRay, Thursday, 27.06.2002, 14:45 (vor 8566 Tagen) @ Beatrix

Als Antwort auf: Re: Du glaubst es vielleicht nicht... von Beatrix am 27. Juni 2002 00:15:44:

...ist, daß AnwältInnen für Familienrecht eine besondere soziale Qualifikation hätten. Diese Fachanwälte haben aber 'nur' vertiefte Ausbildung im Bereich des Rechts. Menschlich können die genauso schweinisch sein, wie jeder andere auch..........

.. übrigens.. den Rekord in Abzocke hält bei mir nicht ein Anwalt, sondern eine Anwältin.. die brachte es fertig, sich nur mal eben so um schlappe 100000DM zu verrechnen...

.. Das macht bei einer vollen Anwaltsgebühr etwa 2000DM. Die Gebühr fällt aber, weil das ganze natürlich streitig wird. 3mal an.. und siehe da Anwältin kassierte ca. 6000DM... Berechtigt war eine Forderung von 0,0 DM....So werden aus Nichts 6000DM für die (Gegen)Anwältin........


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