Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Ehemänner von Versorgungsprostituierten werden ja schon bestraft..

Magnus, Thursday, 03.02.2005, 21:42 (vor 7671 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Re: Ehemänner von Versorgungsprostituierten werden ja schon bestraft.. von Scipio Africanus am 03. Februar 2005 17:05:10:

Zwangsprostitution ansich ist schlimm - keine Frage. Die Beweislast darf dennoch nicht umgekehrt werden, da verletzt man jedes Rechtsprinzip! Sowas kann nur in einer Diktatur - dem Feminat - möglich sein. Pervers - genauso schlimm wie die Zwangsprostitution!
Magnus

Nicht ganz korrekt. Den Straftatbestand der Hehlerei gibts auch. Die Beweislast umzukehren wäre aber wirklich ein Verstoss gegen Prinzipien der Rechsstaatlichkeit. Meines Wissens ist das aber nicht geplant.
Scipio

Im Spiegel-Artikel steht: "Kauder, von Beruf Rechtsanwalt, will damit "nicht mehr nur an der Angebots-, sondern auch an der Nachfrageseite drehen". Danach sollen Freier, die absichtlich Sex mit einer Zwangsprostituierten haben, mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Aber auch wer "leichtfertig nicht erkennt", dass es sich um eine Zwangsprostituierte handelt, muss mit Haft bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen."

Was bedeutet der letzte Satz? Nichts weiter als eine Beweisumkehr. Es wird einem unterstellt, man habe nicht erkannt, dass es sich um Zwangsprostitution handelt, ergo muss man das Gegenteil beweisen.

Magnus


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