Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Strafen für Freier?

Scipio Africanus, Wednesday, 02.02.2005, 01:14 (vor 7672 Tagen) @ Xenia

Als Antwort auf: Re: Strafen für Freier? von Xenia am 01. Februar 2005 22:59:29:

Und ich ? Fragt jemand etwa ob ich freiwillig arbeiten gehe ? Nein ! Ich muss arbeiten, dabei will ich das gar nicht. Alles was ich will ist ein Einkommen. Täglich muss ich meinen männlichen Luxuskörper für niedrige Arbeiten missbrauchen !

Was möchtest du damit zum Ausdruck bringen? Das Zangsprostitution okay ist? Ziehst du da wirklich eine Parallele zu einer geregelten Arbeit? ich hoffe mal nicht.

Ich ziehe eine Parallele zur Prostitution. Mir wird seit Jahren eingehämmert, ich behaupte mal von Leuten wie dir, dass Prostitution ein Beruf wie jeder andere sei. Ja was denn nun ? Eben doch nicht oder was ?

In der ganzen Geschichte ist die Frau völlig passiv, unfähig, sich gegen Unrecht zu wehren.

Das ist der Clou von Zwangsprostitution.

Eben. Ich kann ja auch nicht aussteigen, bin dieser beschissenen Marktwirtschaft völlig ausgeliefert. Dabei verdiene ich wahrscheinlich weniger als 90 % aller Prostituierten.

Die Frau hätte die Pflicht, den Freier zu informieren, dass sie unter Zwang ihre Dienstleistung anbietet. Zuwiderhandlung sollte mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren bestraft werden. Anstiftung zu einer Straftat ist das, dennn die Prostituierten animieren doch oft, oder etwa nicht ?

Zunächst einmal gilt die Voraussetzung, das die Frau die Sprache des Freiers spricht. Dann sollte sich der Freier für das interessieren was sie sagt und es ernst nehmen. Wenn sie es aber unterläßt, warum willst du sie bestrafen? Was denkst du passiert mit Zwangsprostituierten, wenn ihr Zuhälter das heruasbekommt? Was denkst du, wird überhaupt mit Zwangsprostituierten gemacht? Oder was ist das...

Es gibt ne Polizei. Da kann sie hin. Die sind für das zuständig. Wo kein Kläger ist, ist kein Richter. Findest du es nicht auch etwas seltsam, dass hier das Problem beim Freier geortet wird ? Und wie gesagt, was Minderjährige betrifft, ist die Gesetzeslage klar. Der Freier macht sich in diesem Fall strafbar. Er hat auch die Pflicht, die Polizei zu informieren.
Falls die Prostituierte den Freier aufklärt,dass sie unter Zwang arbeitet, sieht die Sache etwas anders aus. Dann sollte er die Polizei verständigen. Aber das will die Prostituierte ja gemäss deinen Ausführungen gar nicht, weil sie Angst hat. Also für mich sind das Widersprüche.

Scipio


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