Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Strafen für Freier?

Garp, Tuesday, 01.02.2005, 23:22 (vor 7672 Tagen)

Heikles Thema in den Zeitungen ist zurzeit der Gesetzesentwurf des CDU-Politikers Kauder.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,339641,00.html

Demnach soll es Strafen für Freier geben, die gewusst haben könnten, dass eine Prostituierte zu ihrer Tätigkeit gezwungen wurde.
Ein Hinweis auf Zwangprostitution nach dem SPIEGEL-Artikel seien u.a. die Deutschkenntnisse. Spricht eine Prostituierte kein Deutsch sei sie demnach eine Zwangsprostituierte, weil sie nicht verhandeln könne.

Die Sprachkenntnis als Beleg für Zwangsprostitution erscheint mir doch etwas bemüht.
Auf der andern Seite, wenn einer Prostituierten körperliche Misshandlungen anzusehen sind, ist die Annahme es handele sich nicht um Zwangsprostitution schon unglaubwürdig.

Die zentrale Frage ist aber gibt es Zwangsprostitution, weil es eine Nachfrage nach Zwangsprostituierten gibt oder gibt es Zwangsprostitution, weil kriminelle Banden damit Geld verdienen können.

Nach einigen Studien (z.B. Sex and Crime: Prostitution und Menschenhandel IN:Geschlecht, Gewalt Gesellschaft, Leske+Budrich 2003) ist Zwangsprostitution ein „kleiner“ Teilbereich der Prostitution. Die meisten Frauen arbeiten „freiwillig“. Es gibt also keinen Grund Frauen zur Prostitution zu zwingen, weil die Nachfrage ansonsten nicht gedeckt werden könnte. Die Ursachen für Zwangsprostitution liegen in der Profitgier krimineller Banden. An selbstständig arbeitenden Prostituierten verdient eben kein Zuhälter.
Es gibt auch keine Hinweise, dass Freier gezielt misshandelte Frauen aufsuchen würden.

Insofern scheint es sinnvoller zu sein den Kampf gegen professionelle Menschhändler zu verstärken und nicht gegen Freier, die nicht die Ursache des Problems darstellen.
Zumal mir die Beweisaufnahme doch schwierig erscheint.

Überrascht bin ich aber doch, wie sachlich das Thema gerade von karitativen Organisationen zum Schutz von Prostituierten geführt wird. Auch diese Debatte hat sich aus dem einseitigen Täter/Opfer-Schema befreit.
Interessant auch, dass die CDU hier treibende Kraft ist und die frauenpolitische Sprecherin der Grünen eher skeptisch eingestellt ist. Von den Grünen hätte ich in dem Punkt eigentlich eher die Forderung der Beweislastumkehr (siehe Anti-Diskriminierungsgesetz) erwartet. Im Zweifel muss der Freier beweisen, dass es sich nicht um eine Zwangsprostituierte handelte.
Allerdings wäre dies dann wohl eher ein faktisches Prostitutionsverbot wie in Schweden.

Gruß
Garp


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