Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Strafen für Freier?

Rüdiger, Wednesday, 02.02.2005, 01:05 (vor 7672 Tagen) @ Xenia

Als Antwort auf: Re: Strafen für Freier? von Xenia am 01. Februar 2005 22:26:53:

>Aber sie rechtfertigt, wenn der Freier jedes Nachdenken bleiben läßt und einfach drauf los vögelt. Und die Konsequenz wäre letztendlich die totale Unschuld des Freiers, weil er in dem Moment ja - ja was? Zu geil zum Denken war? Schuldunfähig? oder wie oder was?

Da es momentan noch kein Delikt ist, erhebt sich die Frage gar nicht. Kein Delikt, keine "Schuld" (jedenfalls keine juristische, allenfalls eine moralische).

Deine Assoziationen verraten dich. Wie ich schon gesagt habe, liegen die Verantwortlichkeiten etwas breiter gestreut. Es ist Augenwischerei. So tun, als ginge man ein Problem an. Es ist der bequeme Weg.

Es ist auch Augenwischerei so zu tun, als würden Männer vor lauter geilheit nicht mehr wissen, was sie vögeln und das als völlig normal hinzustellen, ja anzugeben, das sei dann auch völlig okay weil natürlich. Das ist es nicht.

Es ist sicher nicht verkehrt, darüber nachzudenken - aber wie soll man(n) es letzten Endes feststellen? Fragen? "Sind sie zwangsweise hier?" Das ist doch wohl ein Witz .... Genauso wenig habe ich die Möglichkeit festzustellen, ob die Männer auf der Baustelle, an der ich gerade vorbeigehe, dort nun legal oder illegal beschäftigt sind. Es gibt allenfalls vage Indizien.

Gruß, Rüdiger


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