Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Strafen für Freier?

Xenia, Wednesday, 02.02.2005, 19:14 (vor 7672 Tagen) @ Konfuzius

Als Antwort auf: Re: Strafen für Freier? von Konfuzius am 02. Februar 2005 15:34:15:

Zunächst einmal stelle ich fest, dass ich Leute, die meinen ihre postings völlig in fettdruck zu schreiben seltsam hytserisch finde.

Allerdings würde ich mir diese „Nothilfe“ niemals vom Gesetz aufzwingen lassen.
Hilfe (Nothilfe) gebe ich immer nur freiwillig oder garnicht!

Hmm, was ist mit einer Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung?
Ich meine mal völlig ab jetzt vom Thema Zwangsprostitution. Sowas ist ja auch möglich.

Ist mir egal. Ich habe da meine eigenen Gesetze.

Okay, ich las dich dann auch liegen, wenn du mal die Treppe runterfällst oder wenn du in einem zerbeulten Aut am Straßenrand liegst, dafür hast du sicher Verständnis.

Lasse mich vom Staat weder dazu zwingen noch davon abhalten, zu helfen. Es ist eine persönliche Sache. Ich riskiere meine Gesundheit nur selbstbestimmt.

Niemand zwingt dich, deine Gesundheit zu riskieren, genausowenig wie dich jemand zwingt, deine Würde zu behalten.
Den Rest lasse ich mal unbeantwortet, find ich einfach zu kindisch.

Zum Thema zurück: Es geht ja weniger darum, Nothilfe aufzuzwingen, als die Freier zu bestrafen, dass sie sich drauf eingelassen haben. Ist imho ein Unterschied.

Worauf genau eingelassen?

Auf einen Bausparvertrag natürlich.

Bitte konkretes Beispiel nennen. Wenn z.B. in der Zeitung steht "Junge nette unschuldige schwarzhaarige Sie aus dem Orient verwöhnt, macht alles" ist das so ein Fall? Ich denke hier kann man z.B. einfach von Werbung ausgehen die besonders exquisiten 'Service' versprechen soll, und zwar einen besseren als er dann später vielleichtist, also garnicht ernst genommen werden kann. In diesem Gewerbe wird viel getrickst... [/b]

Tja vom Lesen der Anzeige alleine wird er sich net strafbar machen. Aber hinterher evtl. schon. Siehe mal Friedmann...

Xenia


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