Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Strafen für Freier?

Ralf, Wednesday, 02.02.2005, 00:12 (vor 7672 Tagen) @ Garp

Als Antwort auf: Strafen für Freier? von Garp am 01. Februar 2005 21:22:51:

Ein Hinweis auf Zwangprostitution nach dem SPIEGEL-Artikel seien u.a. die Deutschkenntnisse. Spricht eine Prostituierte kein Deutsch sei sie demnach eine Zwangsprostituierte, weil sie nicht verhandeln könne.

Das ist natürlich ein gutes Beispiel dafür, wie man es nicht machen sollte - damit könnten die meisten Ostblock-Mädels nie anfangen zu arbeiten, denn eine tolle Deutschausbildung werden die meisten wohl nicht haben. Wenn sie in einem größeren Laden mit festen Tarifen arbeitet, braucht sie da auch selbst nicht viel zu verhandeln, mit Zwangsprostitution hat das deswegen aber noch lange nichts zu tun.

Prinzipiell habe ich nichts gegen ein solches Gesetz, aber es müsste realitätsnah sein - und das mit den Sprachkenntnissen ist ein wenig ermutigendes Beispiel für das, was dabei so rauskommen könnte. Bei einem realitätsfernen Gesetz besteht einfach die Gefahr, dass es zur willkürlichen Kriminalisierung von Freiern missbraucht wird.

Gruß Ralf


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