Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Strafen für Freier?

XRay, Wednesday, 02.02.2005, 20:06 (vor 7672 Tagen) @ Garp

Als Antwort auf: Strafen für Freier? von Garp am 01. Februar 2005 21:22:51:

..

Demnach soll es Strafen für Freier geben, die gewusst haben könnten, dass eine Prostituierte zu ihrer Tätigkeit gezwungen wurde.

------
ist so grob betrachtet ja ok.
Es gibt - schätze ich - Freier, die sich sehr bewußt sind,
daß sie es mit Zwangsprostituierten zu tun haben.

Ja vielleicht sollten Freier wirklich dazu genötigt werden
wenigstens eine Minute darüber nachzudenken, ob sie es mit
einer Zwangsprostituierten zu tun haben und es im Zweifel lieber
lassen.

Ich schätzte, dass den Prostiutierten, die auf dieses Geschäft nicht
verzichten wollen, dann schon etwas einfällt, um sich von
Zwangsprostituierten zu unterscheiden. Vielleicht ist das auch
schon möglich, kenne mich da nicht so aus. Gibt es bei gemeldeten
Prostituierten vielleicht auch ein amtliches Dokument?
Hm, aber auch freiwillige Prostituierte müssen ja nicht immer
willig sein......puhhh.
------
.. Im Zweifel muss der Freier beweisen, dass es sich nicht um eine Zwangsprostituierte handelte....

Allerdings wäre dies dann wohl eher ein faktisches Prostitutionsverbot wie in Schweden.

..
------
Nunja, als deutscher würd ich da mal sagen, führen wir
eine amtlich geprüfte Bescheinigung ein, die im Original vorgelegt
werden muss und die der Freier bei Vertragsabschluss dann in Kopie bekommt.
Vielleicht ggf. mit Durschlag für die Ehefrau.:-))

Nunja... ist ja doch nicht ganz ungefährlich für Freier das Ganze.
Am Besten man(n) lässt es.


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