Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Keine Doppelmoral

Odin, Tuesday, 10.06.2003, 13:25 (vor 8275 Tagen) @ Xenia

Als Antwort auf: Re: Keine Doppelmoral von Xenia am 09. Juni 2003 15:01:45:

sonder um DAS RECHT DES KINDES am Vater, z.B. auch dann, wenn der Vater NICHT zahlt.

Was hat das noch mit Abtreibung zu tun? Da geht es doch wohl um die Zeit nach der Geburt, und darüber wird jetzt gerade nicht geredet.

Das bezog sich auf den Abschnitt:

Warum müssen Männer dann den Geldautomaten spielen, wenn sie kein Kind möchten? Wenn sie kein Kind wollen, dann hat das etwas mit Selbstbestimmung zu tun, die man ihnen jedoch verwehrt.

Ihr müsst euch mal entscheiden: Wenn ihr auf euren Anteil am Kind besteht, dann müsst ihr dafür auch die Verantwortung tragen, so wie die Frau es auch tut.

Hier geht es um NACH der Geburt und hier hat das Kind das RECHT auf seinen Vater - egal ob dieser zahlt oder nicht! Du schreibst so, als hätte die Mutter ein natürliches Recht (auf Geburt oder Abtreibung) der Vater müsse seins aber erst erkaufen.


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