Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Klarstellung des Begriffes der Zugewinngemeinschaft

Daddeldu, Friday, 25.05.2007, 03:37 (vor 6191 Tagen) @ DschinDschin

bei der Zugewinngemeinschaft, die
Einnahmen der Partner nicht dem jeweiligen Partner sondern der
Gemeinschaft zugeordnet werden. Ein Vorgang, der dem bei der OHG völlig
gleicht.

Bei der Zugewinngemeinschaft bleiben die Vermögensmassen, entgegen dem Namen dieses Rechtsinstitutes, während der Ehe getrennt. Erst nach der Ehe gibt es einen Ausgleich zwischen den dann bestehenden Vermögensmassen, nämlich der während der Ehe jeweils erzielte Zugewinn wird ausgeglichen.

Ein Abschaffen des Splittings würde bedeuten, dass die Ehe keine
Wirtschaftsgemeinschaft ist.

Die Möglichkeit der gemeinsamen Veranlagung der Ehegatten besteht völlig unabhängig von der gewählten Form der Ehe - Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft, Gütertrennung - für alle Ehepaare, ob Wirtschaftsgemeinschaft oder nicht.

Gruß,

Daddeldu


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