Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fataler Richterspruch für Mütter

Holger, Friday, 25.05.2007, 00:29 (vor 6192 Tagen) @ Christian

meint FOCUS-Online-Autorin Catrin Gesellensetter

Das Verfassungsgericht gibt unverheirateten Müttern dieselben Rechte
wie geschiedenen. Nun droht Geschiedenen ein Nachteil. ...

http://www.focus.de/finanzen/recht/unterhalt_aid_57106.html


Das Problem wird von der Politik wahrscheinlich so gelöst, indem man den
Unterhalt für Kinder drastisch erhöht und Mütter keinen Anspruch mehr für
sich selbst auf Unterhalt haben und der Unterhalt für alle Kinder gleich
hoch ist, dabei kein Unterschied gemacht wird, ob das Kind ehelich oder
unehelich ist. Es ist nur eine Finanz-Verlagerung von der Mutter auf das
Kind, damit Mütter nicht mehr als arbeitsscheue und arbeitsunwillige
Personen hingestellt werden und sich ein schönes Leben auf Kosten von
Unterhaltssklaven machen, im Grundprinzip ändert ich aber nichts. Laut
Diskriminirungsliste steht folgender Eintrag drin:
* Urteil des Bundesverfassungsgericht zum Sorgerecht für Väter
nichtehelicher Kinder: Spricht Kindern aus nichtehelichen Beziehungen
generell den Müttern zu, und Widerspricht damit der Gleichwertigkeit
beider Elternteile. (Urteil unter
http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20030129_1bvl002099 nachzulesen)


Das siehst Du durchaus realistisch. Der Streit unter Juristen, ob denn Betreuungskosten nicht dem Kindesunterhalt zuzuschlagen seien, währt schon 30 Jahre und bei Lichte betrachtet sind sie es. Nur dann explodierte der Kindesunterhalt in unbezahlbare Höhen : die Dödeldorfer Tabelle ist im weltweiten Vergleich auch einkommensrelativiert eh schon einsame Spitze, aber das schad nix: in realitas landet eh alles auf Muttis Konto, ob es nun Kindesunterhalt oder Betreuungsunterhalt genannt wird und praktischerweise braucht Kindesunterhalt steuerlich vom Staat nicht berücksichtigt werden.
Nach meinem Dafürhalten trägt das jetzige Urteil die Handschrift der feministischen Politkommissarin Hohmann- Dennhart: einerseits wird publicityträchtig 'ledigen Müttern' ein Bonbon geschenkt, andererseits ein weiteres Faß für die feministische Klientel aufgemacht: als Nächstes wird uns das BVG nämlich die "kindesbedingten Nachteile" für ledige Mama (konnte schließlich wegen dem Blag nicht Aufsichtsrätin werden!) den "ehebedingten" (diese spielen in der Begründung des kindesunabhängigen Ehegattenunterhalts im Rahmen des Allgemeinplatzes "nacheheliche Solidarität" eine gewichtige Rolle) gleichstellen und das hätte wirklich die Folge, dass auch die one-night-standerin oder Samenräuberin bis ans Ende ihrer Tage im Prinzip unterhaltsberechtigt würde.

Wie inkonsistent diese Art ideologischer Rechtsprechung ist, hast Du selbst schon bemerkt: vor kurzer Zeit noch hat derselbe Senat definiert, dass Vätern unehelicher Kinder keinerlei Sorgerecht einzuräumen ist.


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