Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nebellose Klarheit

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 24.05.2007, 19:57 (vor 6192 Tagen) @ DschinDschin
bearbeitet von Nihilator, Thursday, 24.05.2007, 20:03

Vielen Menschen ist ein Kernelement des bürgerlichen Rechts nicht klar:
Jeder hat das Recht sich zu ruinieren.
Also wer so dumm ist, einen für ihn extrem nachteiligen Vertrag
abzuschließen, ohne dass da ein Formfehler drinsteckt, der hat Pech
gehabt.
Wer in einer freien Gesellschaft leben will, also Vertragsfreiheit
fordert, der muss so helle sein, dass er sich selber schützt.
Wenn ich ein Unternehmen mit einem Partner gründen will, muss ich mir
diesen Partner sehr sorgsam aussuchen. Und das gilt eben auch für
Intimpartnerschaften, wenn da Kosten anfallen, die ich zu vertreten habe,
wozu eben Kinder gehören. Den Schniedel in eine Tusse reinzustecken
bedeutet, durch konkludentes Handeln die Entstehung eines Kindes zumindest
billigend in Kauf zu nehmen, also vorsätzlich zumindest aber grob
fahrlässig zu handeln.
Und Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit bedingen in der Regel volle Haftung.
Der Unterhalt für die Mutter ist nicht weniger als Schadensersatz. Wie so
ein Schaden zu bewerten ist, das ist Geschmackssache. Man vergleiche
Schadensersatzansprüche in den USA mit denen in der BRD.
Also Männer, schaltet vor dem Ficken die Großhirnrinde ein.
Das ist die eine Seite des Problems, aus meiner Sicht die
unproblematischere.

Nun zu den problematischeren Seiten:

Durch die Rechtssprechung des Verfassungsgerichts und die Rechtssetzung
des Parlaments verschwindet der Unterschied von ehelichen und unehelichen
Kindern, d.h. die Kindschaft definiert sich zunehmend rein biologisch.
Deswegen ist es aus heutiger Sicht unlogisch, ein in der Ehe geborenes
Kind ohne Vaterschaftsnachweis dem Ehemann zuzuordnen. Mag man
Unterhaltsforderungen des Kindes an den biologischen Vater noch vertreten,
ist die Erbberechtigung des unehelichen Kindes mehr als fragwürdig und
untergräbt den Wert der Ehe als Vertrag. Wenn nun die Biologie zum
zentralen Maß für Vaterschaft wird, dann sollte bei den heutigen
technischen Möglichkeiten ein Vaterschaftstest obligatorisch sein,
übrigens ergänzt um einen Mutterschaftstest, denn die Mutter könnte ja
auch eine Leihmutter, eine Brütamme, sein.
In die gleiche Richtung weist auch die im Sozialrecht verwendete
Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft.
Hier werden vom Staat Menschen als Eheleute gehandhabt, zwischen denen
privatrechtlich überhaupt keine Verpflichtungen bestehen. Die Gemeinschaft
von Tisch und Bett führt zu einem Quasieheschluss. Der Staat schafft hier
das Institut der Kurzehe mit Versorgungsanspruch aber ohne
Versorgungsausgleich und ohne Kündigungsfrist.
Das Problem ist, dass man Menschen in Verträge zwingt, die diese eben
gerade nicht abschließen wollten.

Ein weiterer Aspekt bei Vaterschaft ist, dass man dem biologischen Vater
Unterhaltsleistungen abpresst, ihn aber vom Sorgerecht und
Aufenthaltsrecht des Kindes ausschließt. Hier ist keine Ausgewogenheit zu
erkennen. Es liegt mit Sicherheit nicht im Interesse des Kindes, einen der
beiden Elternteile in dieser Weise zu diskriminieren und den anderen zu
privilegieren. Mißbrauch ist vorprogrammiert. Wo Recht zu Unrecht wird,
wird Widerstand zur Pflicht.

Die Unschärfe im Rechtssystem ist die Folge der Unschärfe im Denken der
Gesellschaft.

Pacta sunt servanda - Verträge sind zu bedienen. Und das gilt auch für
Intimpartnerschaften. Das muss nicht lustig sein. Wer "bis der Tod uns
scheidet" gelobt, hat "bis der Tod uns scheidet" zu liefern. Ansonsten
sollte man auf diesen Passus verzichten.

Wer einen anderen Vertrag will, sollte einen solchen abschließen können:

Intimpartnerschaft auf Zeit, Intimpartnerschaft mit beschränkter Haftung,
Lebenspartnerschaft ohne Intimbeziehung, ....

Nach christlichem Verständnis beeinhaltet die Ehe z.B. zwingend die
uneingeschränkte gegenseitige Überlassung der Geschlechtsorgane ("Ihr
werdet sein ein Fleisch"), so dass es in der Ehe niemals eine
Vergewaltigung geben kann, wohl Nötigung oder Körperverletzung, niemals
aber Vergewaltigung.

Wer eine Ehe eingeht, sich aber vorbehält sich dem anderen zu entziehen,
der ist ein Betrüger. Wer eine Ehe eingeht, aber nicht berücksichtigt,
dass daraus allerlei Verpflichtungen entstehen, der ist ein Dummkopf.

Durch die Änderung des Strafgesetzes, auf die viele Tölpel auch noch stolz
sind, bestreitet der Staat, dass die Ehe eine Intimgemeinschaft ist. Bei
jedem Geschlechtsakt in der Ehe steht jetzt der Staatsanwalt mit am Bett.

Das Ehegattensplitting trägt dem Umstand Rechnung, dass die Ehe eine
Wirtschaftsgemeinschaft ist und z.B. bei der Zugewinngemeinschaft, die
Einnahmen der Partner nicht dem jeweiligen Partner sondern der
Gemeinschaft zugeordnet werden. Ein Vorgang, der dem bei der OHG völlig
gleicht.
Ein Abschaffen des Splittings würde bedeuten, dass die Ehe keine
Wirtschaftsgemeinschaft ist.

Ein Vertragsverhältnis, das kein Intim- aber auch keine
Wirtschaftsgemeinschaft ist, ist das noch das, was nach christlichem
Verständnis eine Ehe ausmacht?

Die Gesellschaft hat Nebel vor Augen. Sie verwendet Begriffe, die sie
selber jeden Inhalts entleert. Wenn jeder Fremde nur durch sein Hiersein
Deutscher ist, welchen Wert hat dann die Staatsbürgerschaft, welche
Verpflichtung bringt es dann mit sich, Teil einer Nation zu sein, welche
Ansprüche darf ein Staat an seine (Zufalls-)bürger stellen, der sich
selber als Stundenhotel begreift.

Familie ist eben nicht dort, wo Kinder sind, sondern dort, wo Menschen
entschieden haben, füreinander da zu sein, miteinander intim zu sein,
Familie zu sein, und auch Familie sind, nämlich Teil einer langen
Generatinenkette.

Dort und nur dort ist Familie. Blut ist dicker als Wasser.

Klares Denken erfordert klare Begriffe und an beidem mangelt es
erheblich.

Dir nicht. :-) Hervorragender Beitrag, der das Ganze auf verständliche Weise glasklar erklärt.
Darf ich den bei FemDisk unter Artikel einstellen, Dschinn?

Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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