Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Holger, Thursday, 24.05.2007, 22:51 (vor 6192 Tagen) @ Christian

http://www.sueddeutsche.de/,tt2l1/deutschland/artikel/541/115426/

So etwa:

Das Urteil des BVG befriedigt in keiner Weise: es überlässt wieder der Politik festzulegen, wie lange Betreuungsunterhalt zu zahlen ist und da ist den Ideologen wieder Tür und Tor geöffnet zu Lasten der Männer. Der Knackpunkt ist nämlich nicht der Betreuungsbedarf eines Kindes (der gehört naturgemäß eigentlich zum Kindesunterhalt!), sondern das ideologische Konstrukt "nacheheliche Solidarität", mit der sämtliche nachehelichen Unterhaltsansprüche begründet werden: nach Aufhebung des Schuldprinzips war es nämlich logisch nicht mehr begründbar, warum überhaupt 'Unterhalt' gezahlt werden muß. Um nun geschiedene Frauen zeitgeistkonform gegenüber jeglicher Unbill des Lebens abzusichern (erinnert sei an die fatale Aufreißerstory über Muttchen im 'stern' von Haffner seinerzeit), verfiel der Gesetzgeber auf das sinnfreie ideologische Monster 'nacheheliche Solidarität' (wie kann 'nacheheliche Solidarität' eingefordert werden und gleichzeitig Solidarität IN der Ehe unerheblich sein??? Dies beinhaltet nämlich die Aufgabe des Schuldprinzips eindeutig! Abstrus!) und erschuf einen beispiellosen Verstoß gegen die Rechtsordnung mit Unterhaltsgründen für nahezu jede Lebenslage: Das Unterhaltsrecht entspricht im Kern genau einem hypothetischen Gesetz, das beispielsweise festlegte, dass die Folgen eines- sagen wir Verkehrsunfalls immer vom wirtschaftlich Stärkeren zu bezahlen sind und nicht vom Schuldigen und dass derlei Unfug sofort vom BVG gekippt werden müsste, leuchtet ein. Das BVG hat sich darum gedrückt, diesen gefährlichen Sprengsatz zu entschärfen. Es sind heutzutage überwiegend Männer, die Familie und Kinder nicht mehr wollen- in Anbetracht im Prinzip lebenslanger horrender Unterhaltspflichten (3/7 des Einkommens), Rechtlosigkeit bei der Kindessorge und dem Umgang und einer Scheidungsrate von 54% mehr als verständlich.


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