Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhalt für die Ewigkeit?

DschinDschin, Thursday, 24.05.2007, 17:26 (vor 6192 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Wie ich schon lange vorhersage, können Frauen künftig noch mehr Geld
abgreifen:

'...Benachteiligung Unverheirateter
Unterhaltszahlung diskriminiert

Die Benachteiligung unverheirateter Eltern beim Unterhalt für die
Betreuung ihrer Kinder ist verfassungswidrig. Das hat das
Bundesverfassungsgericht entschieden.

Das Karlsruher Gericht beanstandete die Unterschiede beim
Betreuungsunterhalt: Geschiedene Mütter oder Väter, die sich um den
Nachwuchs kümmern, beziehen mindestens zum achten Lebensjahr des Kindes
Unterhalt, ohne selbst arbeiten gehen zu müssen. Bei Unverheirateten
entfällt der Anspruch nach drei Jahren. Dies verstoße gegen das
Diskriminierungsverbot für nichteheliche Kinder, entschied
Karlsruhe...'

n-tv

Man kann Männern wirklich nur raten, möglichst frühzeitig eine
Sterilisation vornehmen zu lassen, so lange das nicht verboten ist. Die
finanziellen Verlockungen für Frauen werden einfach zu groß, zumal davon
auszugehen ist, dass auch nach 'mindestens' 8 Jahren nicht Schluß sein
wird mit den weiblichen 'Ansprüchen'.

Viele Grüße
Wolfgang

Vielen Menschen ist ein Kernelement des bürgerlichen Rechts nicht klar: Jeder hat das Recht sich zu ruinieren.
Also wer so dumm ist, einen für ihn extrem nachteiligen Vertrag abzuschließen, ohne dass da ein Formfehler drinsteckt, der hat Pech gehabt.
Wer in einer freien Gesellschaft leben will, also Vertragsfreiheit fordert, der muss so helle sein, dass er sich selber schützt.
Wenn ich ein Unternehmen mit einem Partner gründen will, muss ich mir diesen Partner sehr sorgsam aussuchen. Und das gilt eben auch für Intimpartnerschaften, wenn da Kosten anfallen, die ich zu vertreten habe, wozu eben Kinder gehören. Den Schniedel in eine Tusse reinzustecken bedeutet, durch konkludentes Handeln die Entstehung eines Kindes zumindest billigend in Kauf zu nehmen, also vorsätzlich zumindest aber grob fahrlässig zu handeln.
Und Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit bedingen in der Regel volle Haftung. Der Unterhalt für die Mutter ist nicht weniger als Schadensersatz. Wie so ein Schaden zu bewerten ist, das ist Geschmackssache. Man vergleiche Schadensersatzansprüche in den USA mit denen in der BRD.
Also Männer, schaltet vor dem Ficken die Großhirnrinde ein.
Das ist die eine Seite des Problems, aus meiner Sicht die unproblematischere.

Nun zu den problematischeren Seiten:

Durch die Rechtssprechung des Verfassungsgerichts und die Rechtssetzung des Parlaments verschwindet der Unterschied von ehelichen und unehelichen Kindern, d.h. die Kindschaft definiert sich zunehmend rein biologisch. Deswegen ist es aus heutiger Sicht unlogisch, ein in der Ehe geborenes Kind ohne Vaterschaftsnachweis dem Ehemann zuzuordnen. Mag man Unterhaltsforderungen des Kindes an den biologischen Vater noch vertreten, ist die Erbberechtigung des unehelichen Kindes mehr als fragwürdig und untergräbt den Wert der Ehe als Vertrag. Wenn nun die Biologie zum zentralen Maß für Vaterschaft wird, dann sollte bei den heutigen technischen Möglichkeiten ein Vaterschaftstest obligatorisch sein, übrigens ergänzt um einen Mutterschaftstest, denn die Mutter könnte ja auch eine Leihmutter, eine Brütamme, sein.
In die gleiche Richtung weist auch die im Sozialrecht verwendete Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft.
Hier werden vom Staat Menschen als Eheleute gehandhabt, zwischen denen privatrechtlich überhaupt keine Verpflichtungen bestehen. Die Gemeinschaft von Tisch und Bett führt zu einem Quasieheschluss. Der Staat schafft hier das Institut der Kurzehe mit Versorgungsanspruch aber ohne Versorgungsausgleich und ohne Kündigungsfrist.
Das Problem ist, dass man Menschen in Verträge zwingt, die diese eben gerade nicht abschließen wollten.

Ein weiterer Aspekt bei Vaterschaft ist, dass man dem biologischen Vater Unterhaltsleistungen abpresst, ihn aber vom Sorgerecht und Aufenthaltsrecht des Kindes ausschließt. Hier ist keine Ausgewogenheit zu erkennen. Es liegt mit Sicherheit nicht im Interesse des Kindes, einen der beiden Elternteile in dieser Weise zu diskriminieren und den anderen zu privilegieren. Mißbrauch ist vorprogrammiert. Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Die Unschärfe im Rechtssystem ist die Folge der Unschärfe im Denken der Gesellschaft.

Pacta sunt servanda - Verträge sind zu bedienen. Und das gilt auch für Intimpartnerschaften. Das muss nicht lustig sein. Wer "bis der Tod uns scheidet" gelobt, hat "bis der Tod uns scheidet" zu liefern. Ansonsten sollte man auf diesen Passus verzichten.

Wer einen anderen Vertrag will, sollte einen solchen abschließen können:

Intimpartnerschaft auf Zeit, Intimpartnerschaft mit beschränkter Haftung, Lebenspartnerschaft ohne Intimbeziehung, ....

Nach christlichem Verständnis beeinhaltet die Ehe z.B. zwingend die uneingeschränkte gegenseitige Überlassung der Geschlechtsorgane ("Ihr werdet sein ein Fleisch"), so dass es in der Ehe niemals eine Vergewaltigung geben kann, wohl Nötigung oder Körperverletzung, niemals aber Vergewaltigung.

Wer eine Ehe eingeht, sich aber vorbehält sich dem anderen zu entziehen, der ist ein Betrüger. Wer eine Ehe eingeht, aber nicht berücksichtigt, dass daraus allerlei Verpflichtungen entstehen, der ist ein Dummkopf.

Durch die Änderung des Strafgesetzes, auf die viele Tölpel auch noch stolz sind, bestreitet der Staat, dass die Ehe eine Intimgemeinschaft ist. Bei jedem Geschlechtsakt in der Ehe steht jetzt der Staatsanwalt mit am Bett.

Das Ehegattensplitting trägt dem Umstand Rechnung, dass die Ehe eine Wirtschaftsgemeinschaft ist und z.B. bei der Zugewinngemeinschaft, die Einnahmen der Partner nicht dem jeweiligen Partner sondern der Gemeinschaft zugeordnet werden. Ein Vorgang, der dem bei der OHG völlig gleicht.
Ein Abschaffen des Splittings würde bedeuten, dass die Ehe keine Wirtschaftsgemeinschaft ist.

Ein Vertragsverhältnis, das kein Intim- aber auch keine Wirtschaftsgemeinschaft ist, ist das noch das, was nach christlichem Verständnis eine Ehe ausmacht?

Die Gesellschaft hat Nebel vor Augen. Sie verwendet Begriffe, die sie selber jeden Inhalts entleert. Wenn jeder Fremde nur durch sein Hiersein Deutscher ist, welchen Wert hat dann die Staatsbürgerschaft, welche Verpflichtung bringt es dann mit sich, Teil einer Nation zu sein, welche Ansprüche darf ein Staat an seine (Zufalls-)bürger stellen, der sich selber als Stundenhotel begreift.

Familie ist eben nicht dort, wo Kinder sind, sondern dort, wo Menschen entschieden haben, füreinander da zu sein, miteinander intim zu sein, Familie zu sein, und auch Familie sind, nämlich Teil einer langen Generatinenkette.

Dort und nur dort ist Familie. Blut ist dicker als Wasser.

Klares Denken erfordert klare Begriffe und an beidem mangelt es erheblich.

DschinDschin

--
Barbarus hic ergo sum, quia non intellegor ulli.


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