Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wozu die Aufregung? Hier wollen's einige doch auch so

blendlampe, Thursday, 24.05.2007, 01:31 (vor 6193 Tagen) @ Beelzebub

Was das BVerfG nicht gesagt hat, ist, dass jetzt auch den Müttern
nichtehelicher Kinder acht Jahre Unterhalt zusteht.

Nein, diesen Teil des Schmutzes überlässt man wie in der Vergangenheit anderen Gerichten.
Aber es ist ganz gut so, ich zahle lieber acht Jahre nichts als drei Jahre nichts.

*der als Zeugungsverweigerer sein Geld für sich ausgibt*

Ich zeuge nach Herzenslust, zahle nichts, aber gebe das Geld Anderer für mich aus.


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