Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zwangsheirat und Zwangsadoption

Jayden, Sunday, 06.11.2011, 23:40 (vor 5163 Tagen) @ DFuiZ

1. Geht es nicht grundsätzlich darum, ob die Unterhaltspflicht dauerhaft
ist. Sie ist es auch nach einer Scheidung nicht, vorausgesetzt, dass keine
Kinder im Spiel sind.

Was ein Widerspruch hierzu wäre: "Der erste Schlag wurde mit der Reform des Ehescheidungsrechtes von 1976 geführt. Seitdem kann in Deutschland jeder beliebig aus der Ehe aussteigen, ohne damit Versorgungsansprüche zu verlieren. Vor allem nichtberufstätige Frauen profitieren hiervon. Im Klartext: Mit der Selbstverwirklichung der Frau wurde die Pflicht zur ehelichen Solidarität für die Frau faktisch aufgehoben, aber nacheheliche Solidarität kann weiterhin vom Mann eingefordert werden."

Ok, real sieht es so aus: 2008 wurde das Recht auf nachehelichen Unterhalt deutlich eingeschränkt – unter bestimmten Bedingungen ist er aber immer noch möglich, auch ohne Kinder.

2. Sobald Kinder im Spiel sind, sind Sie per Zwangsheirat auch dauerhaft
für die Mutter unterhaltspflichtig.

Man war schon immer verpflichtet, Betreuungsunterhalt für die Mutter seiner leiblichen (und zwar egal ob unehelich) Kinder zu zahlen. An dieser Situation ändert die "Zwangsverheiratung" im Sinne von "eine Bedarfsgemeinschaft wurde festgestellt" überhaupt nichts.

Mehr schreibe ich jetzt nicht dazu, ich überlasse dir das letzte Wort. ;-)


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