Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Zwangsheirat und Zwangsadoption

DFuiZ, Sunday, 06.11.2011, 17:59 (vor 5163 Tagen) @ Jayden

Ja, aber vielleicht weißt du, dass eine Scheidung Unterhaltsverpflichtungen nicht beendet (z. B. den Erziehungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt).

Darum geht es in anderen Kapiteln.
In dem Kapitel geht es allein darum, wie der Staat darauf reagiert, wenn die Bürger nicht mehr heiraten, also keine Einstehensgemeinschaften per Familie eingehen.

Es geht darum, dass der Staat auch Menschen füreinander finanziell verantwortlich macht, die nicht verwandt sind (etwa qua Heirat = Verschwägerung)

Wenn er das nicht will, muss er sich halt trennen.

Das ist keine akzeptable Antwort.

Ist keine Widerlegung, ich hab nur geschrieben, dass es hier schön erklärt ist. Ich benutze Wikipedia nie als Quelle um etwas zu belegen.

Schön, das weiß ich aber bereits.

Glaube ich doch gar nicht. Ich glaube aber trotzdem nicht, dass diese Bedarfsgemeinschaft-Regelungen mit dem Hintergedanken, Familien kaputtzumachen, eingeführt wurden.

Das steht da so auch nicht. Es wird ausgesagt, dass Bedarfsgemeinschaften als Reaktion darauf eingeführt werden, dass nicht mehr geheiratet wird.

In Wirklichkeit ist das doch bloß ein Trick, den sie sich ausgedacht haben, um Sozialleistungen zu sparen.

Das mag ja schon sein, dass Sozialleistungen gespart werden sollen. Aber genau das tut eine klassische Familie via Ehe auch.

Wenn du dir das so definierst... Aber eine wirkliche Ehe oder eine wirkliche Adoption lässt sich nicht einfach wie eine Bedarfsgemeinschaft komplett auflösen.

Es geht in diesem Abschnitt nicht um die Frage, ob eine Ehe oder Adoption auflösbar wäre, sondern wie die Kürzungen des Leistungsanspruchs legitimiert werden.

Nur kann man sie nicht mit Zwangsheirat und Zwangsadoption gleichsetzen, denn es muss ja niemand Angst haben, dass er durch bloßes Zusammenleben für eine gewisse Zeit dauerhaft gegenüber jemandem unterhaltspflichtig wird und diese Unterhaltspflicht auch wirklich mit dem Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden kann.

1. Geht es nicht grundsätzlich darum, ob die Unterhaltspflicht dauerhaft ist. Sie ist es auch nach einer Scheidung nicht, vorausgesetzt, dass keine Kinder im Spiel sind.
2. Sobald Kinder im Spiel sind, sind Sie per Zwangsheirat auch dauerhaft für die Mutter unterhaltspflichtig.

Die Widerrede enthält keine stichhaltigen Argumente.


gesamter Thread:

 

powered by my little forum