Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Alles falsch

DFuiZ, Sunday, 06.11.2011, 01:40 (vor 5164 Tagen) @ Jayden

Zunächst danke ich, DFuiZ gelesen zu haben und die Zeit genommen, das zu kommentieren.

Nur zum Verständis: Der analytische Teil sind Kapitel 2 und 3. Die Problembeschreibung in Kapitel 4 soll natürlich auch ein wenig provozieren und zum Widerspruch reizen.

So sehr mir diese Bedarfsgemeinschaft-Regelungen auch gegen den Strich gehen, es gilt trotzdem immer noch: Eine Bedarfsgemeinschaft ist a) vollständig auflösbar und b) betrifft einen nur, wenn man Leistungen wie Hartz-IV beziehen will (ansonsten hat sie entgegen deinen Behauptungen keinerlei Konsequenzen).

a) Das BGB kennt das "füreinander Einstehen" der Eltern für ihre Kinder und Eheleute untereinander.
b) Es gibt keine juristische Legitimation, die ein "füreinander Einstehen" für "Miteinander wohnen" begründet.
c) Eine Unterhaltspflicht, zu dem keinerlei verwandt­schaft­liche Verbindung besteht ist willkürlich und unrechtmäßig
d) An dieser Tatsache ändert nichts, dass "betrifft, wenn man Leistungen wie Hartz-IV beziehen will".

Offenbar wurde nicht verstanden, dass es hier um die Legitimität der staatlich geforderten Unterhaltsleistung geht. Also muss in dem Abschnitt nachgebessert werden, um das deutlicher rauszustellen.

Es wird im Abschnitt Adoption betont, dass Adoption ein rechtliches Mittel ist, eine Verwandtschaft herzustellen. Der Begriff "Zwangsverheiratung" wurde nun gewählt, weil durch
a) die Rechtmäßigkeit von Unterhaltsverpflichtungen als Legitimation eine Verwandtschaft voraussetzen (Kindschaftsverhältnis oder Ehe)
b) die indirekte Unterhaltsverpflichtung durch das SGB quasi durch Hartz4-Beschluss eine Verwandtschaft hergestellt wird.

Unterhaltsverpflichtungen sind etwas völlig, völlig anderes, sie erlöschen nicht einfach, wenn man beschließt auseinander zu ziehen, ...

Das Kapitel ist überschrieben mit "Zwangsverheiratung". Eine Ehe kann auch geschieden werden.

... sie betreffen jeden, nicht nur Hartz-IV-Empfänger, ...

Dass die "Zwangsverheiratung" nur einen bestimmten Personenkreis betrifft, ist keine Widerlegung.

... sie sind einklagbar, ...

Die Hartz4-Leistung wird einfach nicht ausgezahlt, somit der solvente Mann quasi gezwungen das Existenzminimum von Hartz4-Mutter mit Kind aufzufüllen. Nicht einklagbar? Um so schlimmer!

... sie sind einkommensabhängig und ihre Nichterfüllung ist eine Straftat.
Hier ist es schön erklärt:
Wikipedia: Keine sozialrechtlichen Unterhaltspflichten bei Bedarfsgemeinschaft

WikiPrawda als Widerlegung, ich liebe es! *lol*
Wenn WikiPrawda die Wahrheit schriebe, bräuchten wir WikiMANNia und DFuiZ nicht. WikiPrawda schreibt, ganz staatstragend:
"Aus der Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft folgt für deren Mitglieder nicht, dass sie rechtlich verpflichtet wären, sich untereinander Unterhalt zu leisten. Deshalb schulden sich Partner, die nicht miteinander verheiratet oder verpartnert sind, nicht dadurch Unterhalt, dass sie als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden. Gegebene bürgerlich-rechtliche Unterhaltspflichten, sei es gegenüber Berechtigten, die in der Bedarfsgemeinschaft leben, sei es gegenüber außerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebende Berechtigte, werden nicht berührt."

Man kann von den Rechtsverdrehern ja nun wirklich nicht erwarten, dass sie zugeben, dass der Staat Rechtsbruch begeht. Auch Wohnungsenteignung (Wegweisungsgesetz), Kinderklau (Sorgerechtsentzug und Umgangsboykott) und viele andere laufen vordergründung und pseudomäßig rechtsstaatlich ab. Wer immer noch glaubt, dass Männer nicht vom Staat nach allen Regeln der Kunst verarscht werden, darf gerne weiter staatsgläubig bleiben und die pseudolegalistischen Rechtsverdrehungen weiter nachbeten.

Und das ist es, was ich damit meine, du häufst gigantische Mengen an Material an und machst trotzdem solche Fehler ...

Fehler machen ist menschlich ...

..., du redest von "Zwangsadoption" was natürlich totaler Unfug ist, ...

Wieso ist das "totaler Unfug"?!??
Ich bin gerne bereit, das sprachlich noch genauer zu fassen. Aber vom Inhalt her sehe ich keine Widerlegung.
* Adoption = Herstellen von Verwandtschaft (bei Kindern)
* Heirat = Herstellen von Verwandtschaft (zwischen Mann und Frau)
* Verwandtschaft begründet eine Lebens- und Einstandsgemeinschaft

WikiPrawda schreibt weiter:
Auswirkungen auf den Leistungsanspruch
Das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft führt dazu, dass sich der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes um den Betrag mindert, um den das Einkommen und Vermögen des mit dem Leistungsberechtigten in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen ist.

Entweder hat ein Leistungsberechtigter einen Leistungsanspruch, oder nicht.
Einkommen und Vermögen des (Lebensabschnitts)Partners ist nur zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte einen Anspruch auf dessen Einkommen und Vermögen hätte.

Die Staatsbürokratie kürzt den Leistungsanspruch, bejaht damit den Anspruch auf Einkommen und Vermögen des (Lebensabschnitts)Partners, das ist aber nur legitim bei Verwandtschaftsverhältnis. Dieser Tatbestand wird mit Zwangsadoption beziehungsweise Zwangsheirat umschrieben.

und du baust auf diesen Fehlschlüssen dann dein Theoriegebäude auf ...

Da sind keine Fehlschlüsse.
1. Es wird aufgedeckt, dass die Kürzung des Leistungsanspruchs ohne Legitimität ist.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass der Staat Sozialtransfers etabliert, wo weder Ehe noch Familie bestehen, obwohl diese Transfers nur für Ehe und Familie definiert sind. (Einstandsgemeinschaft, § 1353 BGB)

Den Nachweis dafür, worin die Legitimierung die Kürzung des Leistungsanspruchs bestünde, bleibst Du schuldig! Damit ist sind Thesen der DFuiZ nicht falsifiziert.

Trotzdem lebst du halt nicht mehr in der Wirklichkeit... klingt traurig, ist aber so.

a) In welcher Wirklichkeit lebst Du?
b) Was ist denn die Wirklichkeit?

Derartiger Einsatz kann sogar kontraproduktiv sein, da er das Thema in die "Schmuddelecke" zieht und damit die dringend nötige seriöse Auseinandersetzung weiter verzögert.

a) Was ist daran genau "schmuddelig"?
b) DFuiZ soll ernsthaft dafür verantwortlich gemacht werden, dass sich "die dringend nötige seriöse Auseinandersetzung weiter verzögert"?!?? Ist das so richtig verstanden?!??

Wie auch immer. Trotzdem Dank für die Ausführungen, es ist ein guter Test, ob der Leser eines Abschnitts auch das versteht, was mit dem Abschnitt ausgedrückt werden sollte.
Wir werden die Kritik zum Anlass nehmen, den Abschnitt noch mal unter die Lupe nehmen.


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