Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Theoriegebäude

Jayden, Saturday, 05.11.2011, 21:40 (vor 5164 Tagen) @ DFuiZ

Ja, ja, der Lehrling sagt dem Meister mit seinem out-of-the-box-Denken,
wie es richtig geht und der Praktikant weiß es besser als der Chef. ;-)

Ja, das kann passieren. Der Kaiser kann nackt sein. Man kann sich 20 Jahre lang mit Astrologie beschäftigen und trotzdem hat der dahergelaufene Bengel recht, der sagt "ist doch alles Unsinn".

Und es ist die typisch feministische Abwehrreaktion gegen
antifeministische Männer, ihnen "Verbitterung" als Totschlagargument
vorzuwerfen.

Es ist ja nicht schlimm, verbittert zu sein, solange diese Verbitterung nicht die Vernunft ausschaltet, das ist meiner Erfahrung nach aber leider nur zu oft der Fall.

Wenn etwas am "Theoriegebäude" (siehe beispielsweise
DFuiZ) falsch sein sollte, dann steht es
frei, dies mit Fakten zu widerlegen.

http://www.dfuiz.net/kap_4/4-2/6.html

Nur mal als Beispiel.

"Ein Mann zieht mit seiner Freundin zusammen, sie ist allein­erziehende Mutter. Der Mann wird unterhalts­pflichtig zu dem Kind, zu dem keinerlei verwandt­schaft­liche Verbindung besteht. Das kommt einer Zwangsadoption gleich."

Nein.

Alles, was du über die Bedarfsgemeinschaft geschrieben hast, ist falsch.

So sehr mir diese Bedarfsgemeinschaft-Regelungen auch gegen den Strich gehen, es gilt trotzdem immer noch: Eine Bedarfsgemeinschaft ist a) vollständig auflösbar und b) betrifft einen nur, wenn man Leistungen wie Hartz-IV beziehen will (ansonsten hat sie entgegen deinen Behauptungen keinerlei Konsequenzen).

Unterhaltsverpflichtungen sind etwas völlig, völlig anderes, sie erlöschen nicht einfach, wenn man beschließt auseinander zu ziehen, sie betreffen jeden, nicht nur Hartz-IV-Empfänger, sie sind einklagbar, sie sind einkommensabhängig und ihre Nichterfüllung ist eine Straftat.

Hier ist es schön erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft#Keine_sozialrechtlichen_Unterhaltspflichten

Und das ist es, was ich damit meine, du häufst gigantische Mengen an Material an und machst trotzdem solche Fehler, du redest von "Zwangsadoption" was natürlich totaler Unfug ist, und du baust auf diesen Fehlschlüssen dann dein Theoriegebäude auf, wie hier z. B. zu lesen ist:

" 1. Zunächst wird die von der staatlichen Gemeinschaft zu schützende Ehe und Familie demontiert und zerstört.
2. Danach werden staatliche Definitionen von „eheähnlichen Lebens­gemeinschaft“ und „Bedarfs­gemeinschaften“ geschaffen, die sich von der Ehe/Familie in drei Punkten unterscheidet:
1. Sie entfalten keine Schutzfunktion für den Bürger.
2. Sie werden nicht durch den freien und vollen Willen der Bürger geschlossen.
3. Sie sind nicht autonom und vom Bürger selbstbestimmt, sondern werden vom Staat fremdbestimmt.
3. Den staatlich definierten „eheähnlichen Lebens­gemeinschaften“ und staatlich verordneten Bedarfs­gemeinschaften werden Unter­halts­pflichten auferlegt, die sich zuvor nur aus Verwandtschaft oder freier Eheschließung und Familien­gründung ergaben."

Autsch. Es liegt vieles extrem im Argen, was die Familienpolitik betrifft, niemand streitet das ab. Trotzdem lebst du halt nicht mehr in der Wirklichkeit... klingt traurig, ist aber so.

Derartiger Einsatz kann sogar kontraproduktiv sein, da er das Thema in die "Schmuddelecke" zieht und damit die dringend nötige seriöse Auseinandersetzung weiter verzögert.


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