Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bitte um zweite Meinung

DFuiZ, Sunday, 06.11.2011, 18:50 (vor 5163 Tagen) @ Jayden

http://www.dfuiz.net/kap_4/4-2/6.html
Nur mal als Beispiel.
"Ein Mann zieht mit seiner Freundin zusammen, sie ist allein­erziehende Mutter. Der Mann wird unterhalts­pflichtig zu dem Kind, zu dem keinerlei verwandt­schaft­liche Verbindung besteht. Das kommt einer Zwangsadoption gleich."
Nein.
Alles, was du über die Bedarfsgemeinschaft geschrieben hast, ist falsch.
So sehr mir diese Bedarfsgemeinschaft-Regelungen auch gegen den Strich gehen, es gilt trotzdem immer noch: Eine Bedarfsgemeinschaft ist a) vollständig auflösbar und b) betrifft einen nur, wenn man Leistungen wie Hartz-IV beziehen will (ansonsten hat sie entgegen deinen Behauptungen keinerlei Konsequenzen).

Ich bitte um zweite Meinung.
Ist wirklich so schlecht erklärt und somit missverständlich, was bezüglich Bedarfsgemeinschaft und Zwangsheirat geschrieben steht?


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