Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Alles falsch

Jayden, Sunday, 06.11.2011, 14:00 (vor 5163 Tagen) @ DFuiZ

Das Kapitel ist überschrieben mit "Zwangsverheiratung". Eine Ehe kann
auch geschieden werden.

Ja, aber vielleicht weißt du, dass eine Scheidung Unterhaltsverpflichtungen nicht beendet (z. B. den Erziehungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt).

Die Hartz4-Leistung wird einfach nicht ausgezahlt, somit der solvente Mann
quasi gezwungen das Existenzminimum von Hartz4-Mutter mit Kind
aufzufüllen. Nicht einklagbar? Um so schlimmer!

Wenn er das nicht will, muss er sich halt trennen.

WikiPrawda als Widerlegung, ich liebe es! *lol*

Ist keine Widerlegung, ich hab nur geschrieben, dass es hier schön erklärt ist. Ich benutze Wikipedia nie als Quelle um etwas zu belegen.

viele andere laufen vordergründung und pseudomäßig rechtsstaatlich ab.
Wer immer noch glaubt, dass Männer nicht vom Staat nach allen Regeln der
Kunst verarscht werden, darf gerne weiter staatsgläubig bleiben und die
pseudolegalistischen Rechtsverdrehungen weiter nachbeten.

Glaube ich doch gar nicht. Ich glaube aber trotzdem nicht, dass diese Bedarfsgemeinschaft-Regelungen mit dem Hintergedanken, Familien kaputtzumachen, eingeführt wurden.

In Wirklichkeit ist das doch bloß ein Trick, den sie sich ausgedacht haben, um Sozialleistungen zu sparen.

Wieso ist das "totaler Unfug"?!??
Ich bin gerne bereit, das sprachlich noch genauer zu fassen. Aber vom
Inhalt her sehe ich keine Widerlegung.
* Adoption = Herstellen von Verwandtschaft (bei Kindern)
* Heirat = Herstellen von Verwandtschaft (zwischen Mann und Frau)
* Verwandtschaft begründet eine Lebens- und Einstandsgemeinschaft

Wenn du dir das so definierst... Aber eine wirkliche Ehe oder eine wirkliche Adoption lässt sich nicht einfach wie eine Bedarfsgemeinschaft komplett auflösen. Z. B ist adoptiert einfach adoptiert, und damit hat man (einkommensabhängige!) Unterhaltsverpflichtungen am Hals, die man schlichtweg nicht mehr los wird, außer man wandert aus.

Die Staatsbürokratie kürzt den Leistungsanspruch, bejaht damit den
Anspruch auf Einkommen und Vermögen des (Lebensabschnitts)Partners, das
ist aber nur legitim bei Verwandtschaftsverhältnis. Dieser Tatbestand wird
mit Zwangsadoption beziehungsweise Zwangsheirat umschrieben.

Wie ich bereits geschrieben habe, besteht kein Leistungsanspruch und trotzdem wird Hartz-IV gekürzt, weil der Staat eben annimmt (nicht: durchsetzt), dass sich die Leute in einer Bedarfsgemeinschaft unterstützen.
Dass diese Regelung ungerecht ist, ist klar. Nur kann man sie nicht mit Zwangsheirat und Zwangsadoption gleichsetzen, denn es muss ja niemand Angst haben, dass er durch bloßes Zusammenleben für eine gewisse Zeit dauerhaft gegenüber jemandem unterhaltspflichtig wird und diese Unterhaltspflicht auch wirklich mit dem Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden kann.


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