Zum Grundsatz "in dubio pro reo"
Tach Nihi,
Die eugenische Indikation gibt es nicht mehr.
Nein, auf dem Papier nicht. Man bedient sich zur Umgehung dieser
Häßlichkeit einer Umlegung: für ein behindertes Kind wird einfach per se
ein psychischer Schaden für die Mutter unterstellt, und schwups, ist die
Sache gelaufen.
Das hatte ich allerdings schon dargelegt, und daher bin ich vom Niveau
Deiner Reaktion enttäuscht.
Ganz so einfach ist es nicht, da müssen schon einige Gutachter bemüht
werden. Ansonsten darf ich dich daran erinnern, dass der
rechtsstaatliche
Grundsatz in dubio pro reo auch bei der Frage gilt, ob Zweifel
daran bestehen, dass die schwangere Frau die Geburt eines
schwerbehinderten Babys ohne schwerwiegenden psychischen Schaden
überstanden hätte.
Wer ist in diesem Falle reo? Das -auch nach Deiner Definition- u.U.
lebensfähige Kind offenbar nicht.
Eine Frau ist "angeklagt", wenn sie schwanger ist? Sorry, aber hast Du sie
noch alle??
Mir scheint, du hast in der Hitze der Debatte übersehen, dass es sich bei §§ 218ff StGB um Bestimmungen des Strafrechts handelt. Diese §§ bedrohen Frauen, die abtreiben ebenso mit Strafe wie deren Ärzte, die die Abtreibung vornehmen, es sei denn es liegt eine Indikation vor.
Werden also eine Frau sowie deren Arzt angeklagt, eine strafbare Spätabtreibung vorgenommen zu haben und bringen die beiden zu ihrer Verteidigung vor, es habe auf Grund einer mit Sicherheit zu erwartenden schweren Schädigung des Kindes die Gefahr einer schwerwiegenden psychischen Gesundheitsbeeinträchtigung bei der Mutter bestanden, dann wird die Anklage beweisen müssen, dass dem nicht so war. Das geschieht für gewöhnlich durch Sachverständigengutachten. Wird dabei nicht der eindeutige Beweis geführt, dass Gefahr der psychischen Gesundheitsgefährdung nicht bestand, bleiben also Zweifel, dann ist wie bei allen nicht zweifelsfrei bewiesenen Anklagevorwürfen zu verfahren - in dubio pro reo (auf Deutsch: im Zweifel für den Angeklagten).
Hättest du auch den traurigen Mut, das einer Frau ins Gesicht zu sagen,
die sich gerade nach schwerem inneren Konflikt mühsam dazu
durchgerungen
hat, einen schwer geschädigten Embryo abzutreiben, weil sie die
Aufzucht
eines schwerst- mehrfachbehinderten Kindes nicht durchgestanden hätte?
Ich hätte vielleicht den Mut, ihr Mut zu machen das durchzustehen, statt
den (vordergründig) bequemen Weg eines Mordes zu wählen. Denn der tut
hinterher oft weit mehr weh.
Dann würde sie dir mit Fug & Recht antworten: "Du hast leicht reden."
Du kennst Cleo und ihre Abtreibungsgeschichte?
Meinst du die Cleo? Die mit dem Willkürzensurforum? Na, da hat der Nasciturus aber noch mal Glück gehabt! Mit der als Mutter aufzuwachsen, insbesondere als Junge, da muss man schon ein ziemlich schlimmes Karma aufgehäuft haben, um so was zu verdienen.
Du kennst das Ende von Tims
Mutter? Die hat sich das Leben genommen.
Ich kannte, wie schon in einem früheren Beitrag ausgeführt, den Fall überhaupt nicht. Dafür weiß ich von ungezählten Frauen, die unter den schmutzigen Händen diverser KurpfuscherInnen verblutet sind, weil sie nicht genug Geld hatten, einen Arzt zu bestechen.
Das ist nicht die Entfernung einer Zyste, auch wenn die Femi-Faschos uns
das einreden wollen. Da ergeben sich oft handfeste psychische Störungen
daraus.
Mag sein. Aber ich bezweifle, wie übrigens auch das Bundesverfassungsgericht (siehe unten), dass eine Strafandrohung da das richtige Konfliktlösungsmittel ist.
Beispielweise den fanatisch katholischen Vater, der seine Vergewaltigte
13jährige Tochter zwingt, die vergewaltigungsschwangerschaft
auszutragen.
Das meinte ich nicht. Wenn sich die Rechtslage ändern würde, wen würdest
Du nach Deinem kaum anders als stalinistisch zu bezeichnenden Strafmaß
belangen?
Welche Rechtslage meinst du denn jetzt?
Btw, arbeitest Du wirklich in der Justiz? Ich hoffe, Du hast nicht
allzuviel zu sagen. Mir graut vor Deinen Strafphantasien; es ist ja nicht
das erste Mal.
Na, das erlebt man aber auch nicht alle Tage, dass jemand, der stolz auf eine rechte Gesinnung verweist, die Samthandschuhstrafjustiz verteidigt (^_^).
Was wäre denn daran auszusetzen, wenn das Strafrecht endlich mal dergestalt vom Kopf auf die Füße gestellt würde, dass nicht mehr die Täter im Mittelpunkt des Interesses stehen, sondern die Opfer, und der Gesetzgeber sich von der Maxime leiten ließe, dass die Folgen einer rechtswidrigen schuldhaften Gewalttat die Täter mindestens genauso hart treffen müssen wie die Opfer?
Was ist daran "stalinistisch", wenn man es unerträglich findet, dass krimineller Abschaum, der es als Zeitvertreib ansieht, andere halb oder ganz tot zu schlagen, nach ein paar lächerlichen Jährchen (wenn überhaupt) wieder auf die Menschheit losgelassen wird, während das Opfer auf Lebenszeit im Rollstuhl sitzt?
Übrigens kannst du ganz beruhigt sein. Ich bin zwar in der Justiz tätig, aber nicht auf dem Gebiet des Strafrechts. Du kannst also auch in Zukunft sicher sein, dass, wenn dich ein paar kriminelle Kids zum Krüppel schlagen, wie etwa diese hier, die dann mit allerweichsten Glacéhandschuhen angefasst werden, dass sich ein Heer von Psychoheinis, Jugendamtfuzzis und salbadernden SozialarbeiterInnen dieser bedauernswerten Opfer der bösen Gesellschaft (*schluchz*) annehmen wird - siehe hier - während du nicht mal die Kosten für die Krücken ersetzt bekommst, auf die du für den Rest deines Lebens angewiesen sein wirst.
Übrigens, nebenbei bemerkt, was das Strafmaß für schwere Gewalttaten
generell anbetrifft, so ist das in Deutschland derzeitin der Tat
lächerlich - lächerlich niedrig nämlich.
Stimmt! Für Abtreibung zum Beispiel.
In diesem Bereich hat das Strafrecht nichts verloren - weil es dort, wie das Bundesverfassungsgericht zutreffend erkannt hat, nichts ausrichten kann. Hierzu ein Auszug aus einer Entscheidung des BVerfG zum aufmerksamen Lesen & Nachdenken (Hervorhebungen von mir. Die vollständige Entscheidung kann hier nachgelesen werden)
Der Gesetzgeber ist bei der Entwicklung eines neuen Schutzkonzepts nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, die Erfahrungen der bisherigen Rechtspraxis zu bewerten und hieran sein Schutzkonzept auszurichten. Auch unterschiedliche Formen eines weitgreifenden strafrechtlichen Schutzes für das ungeborene Leben auf der normativen Ebene - sei es die strenge Abtreibungsregelung des § 218 StGB 1871, unter der die Rechtsprechung nur eine enge medizinische Indikation anerkannte, sei es die differenzierte Indikationenregelung seit 1976 - haben nicht zu verhindern vermocht, daß Abtreibung eine Massenerscheinung gewesen und geblieben ist. Es kommt hierfür nicht darauf an, ob die höheren oder niedrigeren Einschätzungen der Abtreibungszahlen in früherer Zeit und in den Jahren seit 1976 die größere Verläßlichkeit und Wirklichkeitsnähe aufweisen; auch die niedrigeren Einschätzungen mußten den Gesetzgeber beunruhigen. Diese hohe Zahl der Abbrüche läßt sich auch nicht zureichend mit Ermittlungs- oder sonstigen Schwierigkeiten bei der Anwendung und Handhabung der jeweils geltenden strafrechtlichen Regelungen erklären oder mit dem Fehlen einer ernsthaften Vollzugsbereitschaft. Soweit solche Umstände als kontinuierliche Erscheinung feststellbar sind, besteht vielmehr gerade Anlaß, nach den Ursachen hierfür zu fragen und sich dem darin zu Tage tretenden Problem zu stellen.
Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist die aus dieser Analyse gewonnene Einschätzung des Gesetzgebers, die Ausgestaltung der Strafdrohung im geltenden Recht wirke im Falle eines Schwangerschaftskonflikts einer dem Austragen des Kindes aufgeschlossenen Entscheidung der Frau eher entgegen, weil die schwangere Frau ihren Konflikt als höchstpersönlichen erlebt und sich gegen seine Beurteilung und Bewertung durch Dritte wehrt. Die Umstände erheblichen Gewichts, die einer Frau das Austragen eines Kindes bis zur Unzumutbarkeit erschweren können, bestimmen sich nicht nur nach objektiven Komponenten, sondern auch nach ihren physischen und psychischen Befindlichkeiten und Eigenschaften. Eine hinreichend zuverlässige und nachvollziehbare Beurteilung dieser nur in ihrem Zusammenwirken erheblichen und möglicherweise untereinander wieder gegenläufigen Zumutbarkeitskriterien kann daher nur mit erheblichem Aufwand von erfahrenem Sachverstand möglich sein. Je mehr aber Dritte in den innersten Bereich einer Frau eindringen, um so größer wird die Gefahr, daß die Frau sich dem durch Vorschieben von anderen Gründen oder Ausweichen in die Illegalität entzieht. In einem solchen Fall ist aber von vornherein jede Chance vertan, durch verständnisvolle, sachkundige Beratung mit der Frau deren Konflikt zu ergründen und ihr bei seiner Bewältigung so zu helfen, daß sie sich nicht gegen das Kind entscheidet.
Es ist daher eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Einschätzung des Gesetzgebers, wenn er sich zur Erfüllung seines Schutzauftrags einem Schutzkonzept zuwendet, das davon ausgeht, jedenfalls in der Frühphase der Schwangerschaft sei ein wirksamer Schutz des ungeborenen menschlichen Lebens nur mit der Mutter, aber nicht gegen sie möglich. Sie allein und nur von ihr selbst ins Vertrauen Gezogene wissen in diesem Stadium der Schwangerschaft um das neue Leben, das noch ganz der Mutter zugehört und von ihr in allem abhängig ist. Diese Unentdecktheit, Hilflosigkeit und Abhängigkeit des auf einzigartige Weise mit der Mutter verbundenen Ungeborenen lassen die Einschätzung berechtigt erscheinen, daß der Staat eine bessere Chance zu seinem Schutz hat, wenn er mit der Mutter zusammenwirkt.
Diese Einschätzung kann sich auch darauf gründen, daß eine Frau, die von einer ungewollten Schwangerschaft erfährt, in besonderer Weise existenziell betroffen sein kann. Sie muß unter Umständen ihre Lebensplanung tiefgreifend ändern und sieht sich weit über die mit einer Schwangerschaft unvermeidlich einhergehenden Beschwerden hinaus im einzelnen unübersehbaren und lange andauernden Handlungs- und Sorgepflichten, gegebenfalls auch zusätzlichen Lebensrisiken ausgesetzt. Zudem ist eine Frau in der Frühphase einer solchen Schwangerschaft psychisch oft noch nicht auf die Mutterschaft eingestellt und empfindet noch nicht die Bindung an das in ihr wachsende Leben wie in einem späteren Stadium, in dem sie es in sich verspürt. Eine Strafandrohung bewirkt hier wenig, so daß es um so näher liegt, der Frau mit präventiven Mitteln des Rechts bei der Bewältigung ihres Konflikts zu helfen, damit sie ihrer Verantwortung für das Ungeborene gerecht werden kann. Deshalb kann die besondere Lage der Frau und des Ungeborenen in dieser Frühphase der Schwangerschaft zwar Anlaß sein, unter Rücknahme strafrechtlicher Sanktionen besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen; sie darf aber - wie dargelegt - nicht dazu führen, die Grundrechtsposition der Frau denen des ungeborenen Lebens überzuordnen. Liegt die Würde des Menschseins auch für das ungeborene Leben im Dasein um seiner selbst willen, so verbieten sich jegliche Differenzierungen der Schutzverpflichtung mit Blick auf Alter und Entwicklungsstand dieses Lebens oder die Bereitschaft der Frau, es weiter in sich leben zu lassen.
Es steht mit der einer Frau und werdenden Mutter gebührenden Achtung in Einklang, wenn der Staat Frauen nicht durch generelle Drohung mit Strafe, sondern durch individuelle Beratung und einen Appell an ihre Verantwortung gegenüber dem ungeborenen Leben, durch wirtschaftliche und soziale Förderung und darauf bezogene qualifizierte Information dafür zu gewinnen sucht, sich der Aufgabe als Mutter nicht zu entziehen. Dabei kann der Gesetzgeber davon ausgehen, daß dies eher behindert als gefördert wird, wenn ein Dritter die Gründe, aus denen eine Frau das Austragen ihres Kindes als unzumutbar ansieht, überprüfen und bewerten müßte.
Damit ist nicht gesagt, daß nach fachkundiger und individueller Beratung nur noch die Frau ihre Schwangerschaft abbricht, die sich in einem Konflikt solchen Ausmaßes befindet, daß ihr das Austragen des Kindes nach den oben dargelegten verfassungsrechtlichen Maßstäben unzumutbar ist. Dies würde die Lebenswirklichkeit verkennen, in der Männer wie Frauen vielfach ihre eigenen Lebensvorstellungen überbewerten und diese auch dann nicht zurückzustellen bereit sind, wenn es bei objektivem Nachvollziehen ihrer individuellen Lebenssituation zumutbar erscheint. Gleichwohl darf der Gesetzgeber aus den genannten Gründen (vgl. oben 2. und 3.) annehmen, auch eine Indikationenüberprüfung im ersten Stadium der Schwangerschaft könnte nicht besser verhindern, daß Frauen sich einseitig an ihren persönlichen Interessen orientieren; demgegenüber könne aber die im Überlassen einer Letztverantwortung zum Ausdruck kommende Achtung vor dem Verantwortungsbewußtsein der Frauen Appellfunktion haben und geeignet sein, allgemein die Verantwortung von Frauen gegenüber dem ungeborenen Leben zu stärken, sofern dies vor dem Hintergrund einer wachgehaltenen Orientierung über die verfassungsrechtlichen Grenzen von Recht und Unrecht geschehe. Der Gesetzgeber darf berücksichtigen, daß Frauen, an die diese Erwartungen gestellt werden, ihre Verantwortung unmittelbarer und stärker empfinden und daher eher Anlaß zu ihrer gewissenhaften Ausübung haben können, als wenn ein Dritter einen ihm genannten Grund - mehr oder weniger eingehend - überprüft und bewertet und mit der Feststellung, der Abbruch sei aufgrund eines Indikationstatbestandes erlaubt, der Frau ein Stück Verantwortung abnimmt.
Was mich betrifft, so würde das
Strafmaß, beispielweise für rechtsradikale Baseballschlägerschwinger
ebenso wie auch für Messerhelden mit Migrationshintergrund bei 25
Jahren
überhaupt erst anfangen - und wäre nach oben unbegrenzt.
Und warum nicht für BabymörderInnen? Die Hilflosigkeit der Opfer ist da
noch weit mehr gegeben.
Weil das, wie ausgeführt, nichts nützt.
Meinetwegen könnte man es zur Pflicht machen, abgetriebene Embryos,
soweit
das möglich, in Brutkästen aufzuziehen.
Und bis das geht, muß eine Abtreibung eine gut begründete ernsthaft
erwogene Entscheidung sein. Das ist derzeit nicht der Fall; jede dritte
bis vierte Schwangerschaft in D endet mit einem Abbruch. Wir sind aber
kein bitterarmes Land; wir leben im Gegenteil im Überfluß. Für jede Mutter
und jedes Kind ist gesorgt. Wo gibt es das noch? Achja, da, wo wirklich
noch Kinder zur Welt kommen.
Die werden auch nicht freiwillig geboren. In den Ländern, in denen Abtreibung bezahlbar ist, wird sie auch durchgeführt.
Ab wann ist eigentlich der Tatbestand des Völkermordes erfüllt? Oder
zumindest der des Ethnozids?
Nun bleib mal auf dem Teppich. Oder willst du bereits das Verwenden von Verhütungsmitteln betrafen? Denn auch das führt zu kräftigen Geburtenrückgängen und zwar weit mehr als Abtreibungen.
Wenn du dich da mal nicht irrst. Was den Streit um Abtreibungen
betrifft,
da verlaufen die Fronten nicht ganz so wie du denkst, da sind durchaus
auch manche Feministinnen auf deiner Seite. Nämlich einige von der
Esoterik - Fraktion, denen Abtreibung nicht ins Weltbild passt, weil
dort
Frauen ausschließlich als hilfreiche heilende Lebensspenderinnen
vorkommen
und das Töten reine Männersache ist.
Na und? Ich weiß, daß die frühen Femis meist Abtreibungsgegnerinnen waren.
Da weißt du aber mehr als ich. Kannst du ein paar Belege nennen?
Heute scheint es kaum noch eine davon zu geben, aber was soll's? Wichtiger
als alles andere ist es offenbar zu sagen: Du, Mann, hast mal gar nix zu
melden. Dafür nimmt man auch kaputte Frauen in Kauf, Kanonenfutter im
großen Kampf eben. DER Beleg für die Frauenfeindlichkeit und
Menschenverachtung der Femis.
Das ist nun mal der Preis für die Eigenverantwortung. Ich habe grundsätzlich was dagegen, wie in der DDR einst üblich, erwachsene Menschen "zu ihrem Besten" zu bevormunden.
Scheißegal. Ich habe etwas gegen Babymord, besonders, wenn er ohne
vernünftigen Grund erfolgt. "Hab grad kein Geld" oder "Bin grad in
Ausbildung" ist definitiv KEIN vernünftiger Grund, der die Beendigung
eines Menschenlebens rechtfertigt. Vergewaltigung mag einer sein.
Ich möchte die Folgen einer Zwangsgeburt nicht zuletzt auch den Kindern nicht zumuten. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, erwünscht (oder zumindest nicht abgelehnt) zu sein.
Und insbesondere in den USA sind die meisten Abtreibungsgegner zugleich
Befürworter von Kriegseinsätzen und Todesstrafe.
Und? Was gehen mich die Idioten da drüben an? Was ist es überhaupt für ein
Argument, den Umgang mit erwachsenem -einigermaßen selbstbestimmtem-
Menschenleben mit dem mit hilflosen Babies zu vergleichen?
Wenigstens in einem Punkt sind wir uns (abgesehen natürlich vom Widerwillen gegen den Feminismus) mal einig: das sind wirklich Idioten.
Gruß
Beelzebub
--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)
Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)
gesamter Thread:
- Re: Jede Abtreibung heißt : ein geplünderter Vater weniger! -
Maesi,
19.11.2006, 12:07
- Nachgeburtliche Abtreibung -
Rainer,
19.11.2006, 14:04
- Die legale Rechtswidrigkeit -
Flint,
19.11.2006, 14:29
- Die legalisierte Selbstbestimmung über den eigenen Körper - Beelzebub, 20.11.2006, 02:58
- Die legale Rechtswidrigkeit -
Flint,
19.11.2006, 14:29
- Re: Jede Abtreibung heißt : ein geplünderter Vater weniger! -
Christine,
19.11.2006, 17:48
- "Soylent Green" - Beelzebub, 20.11.2006, 03:24
- Re: Jede Abtreibung heißt : ein geplünderter Vater weniger! -
Maesi,
22.11.2006, 01:07
- Re: Jede Abtreibung heißt : ein geplünderter Vater weniger! -
Chato,
22.11.2006, 05:47
- Re: Jede Abtreibung heißt : ein geplünderter Vater weniger! - carlos, 22.11.2006, 17:52
- Mensch, das hatte ich ganz vergessen! - Chato, 22.11.2006, 06:15
- Re: Jede Abtreibung heißt : ein geplünderter Vater weniger! -
Chato,
22.11.2006, 05:47
- Noch einmal: zum Begrif der Lebensfähigkeit -
Beelzebub,
20.11.2006, 03:12
- Noch einmal: zum Begrif der Lebensfähigkeit -
carlos,
21.11.2006, 01:23
- Noch einmal: zum Begriff der Lebensfähigkeit -
Beelzebub,
21.11.2006, 20:57
- Noch einmal: zum Begriff der Lebensfähigkeit -
Nihilator,
22.11.2006, 01:36
- Die eugenische Indikation gibt es nicht mehr -
Beelzebub,
23.11.2006, 01:56
- Die eugenische Indikation gibt es nicht mehr -
Nihilator,
24.11.2006, 02:34
- Zum Grundsatz "in dubio pro reo" -
Beelzebub,
28.11.2006, 22:39
- Zum Grundsatz "in dubio pro reo" - Nihilator, 03.12.2006, 08:09
- Zum Grundsatz "in dubio pro reo" -
Beelzebub,
28.11.2006, 22:39
- Die eugenische Indikation gibt es nicht mehr -
Nihilator,
24.11.2006, 02:34
- Die eugenische Indikation gibt es nicht mehr -
Beelzebub,
23.11.2006, 01:56
- Noch einmal: zum Begriff der Lebensfähigkeit -
carlos,
22.11.2006, 01:54
- Noch einmal: zum Begriff der Lebensfähigkeit - Beelzebub, 23.11.2006, 00:39
- Noch einmal: zum Begriff der Lebensfähigkeit -
Nihilator,
22.11.2006, 01:36
- Noch einmal: zum Begriff der Lebensfähigkeit -
Beelzebub,
21.11.2006, 20:57
- Noch einmal: zum Begrif der Lebensfähigkeit -
Maesi,
22.11.2006, 01:18
- Bitte sehr, so "argumentieren" kann ich auch -
Beelzebub,
22.11.2006, 02:00
- Bitte sehr, so "argumentieren" kann ich auch -
carlos,
22.11.2006, 02:46
- Wie man in den Wald hineinruft....... -
Beelzebub,
23.11.2006, 00:56
- Wie man in den Wald hineinruft....... -
Quid?,
23.11.2006, 08:09
- Wie man in den Wald hineinruft....... -
Chato,
23.11.2006, 13:38
- Toll, ein Schritt in Richtung Besserung - Beelzebub, 24.11.2006, 01:10
- Nochmal: ein Embryo ist KEIN Kind -
Beelzebub,
24.11.2006, 01:01
- Nochmal: ein Embryo ist KEIN Kind - Nihilator, 24.11.2006, 02:43
- Nochmal: ein Embryo ist EIN Kind - Quid?, 24.11.2006, 02:50
- Embryo = Kind -
Guildo,
24.11.2006, 21:50
- Embryo = Kind -
Chato,
25.11.2006, 15:20
- Embryo = Kind -
Guildo,
26.11.2006, 04:13
- Embryo = Kind - Chato, 27.11.2006, 01:18
- Embryo = Kind -
Guildo,
26.11.2006, 04:13
- Was ist das - ein Gruß aus Entenhausen? -
Beelzebub,
26.11.2006, 15:16
- das ist feministisch! -
Sputnik,
26.11.2006, 22:10
- das ist feministisch! -
Chato,
27.11.2006, 01:15
- das ist Größenwahn -
Beelzebub,
27.11.2006, 03:10
- das ist Größenwahn - Flint, 27.11.2006, 04:04
- das ist Größenwahn -
Beelzebub,
27.11.2006, 03:10
- das ist feministisch! -
Chato,
27.11.2006, 01:15
- das ist feministisch! -
Sputnik,
26.11.2006, 22:10
- Embryo = Kind -
Chato,
25.11.2006, 15:20
- Wie man in den Wald hineinruft....... -
Chato,
23.11.2006, 13:38
- Wie man in den Wald hineinruft....... -
Quid?,
23.11.2006, 08:09
- Wie man in den Wald hineinruft....... -
Beelzebub,
23.11.2006, 00:56
- Falsches Argument - Quid?, 22.11.2006, 06:29
- Bitte sehr, so "argumentieren" kann ich auch -
carlos,
22.11.2006, 02:46
- Bitte sehr, so "argumentieren" kann ich auch -
Beelzebub,
22.11.2006, 02:00
- Noch einmal: zum Begrif der Lebensfähigkeit -
carlos,
21.11.2006, 01:23
- Re: Jede Abtreibung heißt : ein geplünderter Vater weniger! -
carlos,
21.11.2006, 01:44
- Re: Jede Abtreibung heißt : ein geplünderter Vater weniger! - Maesi, 22.11.2006, 00:59
- Re: Jede Abtreibung heißt : ein geplünderter Vater weniger! -
Frank,
24.11.2006, 11:53
- Re: Jede Abtreibung heißt : ein geplünderter Vater weniger! -
carlos,
24.11.2006, 15:09
- Re: Jede Abtreibung heißt : ein geplünderter Vater weniger! -
Frank,
24.11.2006, 17:32
- Re: Jede Abtreibung heißt : ein geplünderter Vater weniger! - carlos, 25.11.2006, 02:53
- Re: Jede Abtreibung heißt : ein geplünderter Vater weniger! -
Frank,
24.11.2006, 17:32
- Re: Jede Abtreibung heißt : ein geplünderter Vater weniger! -
carlos,
24.11.2006, 15:09
- Nachgeburtliche Abtreibung -
Rainer,
19.11.2006, 14:04