Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Bitte sehr, so "argumentieren" kann ich auch

Beelzebub, Wednesday, 22.11.2006, 02:00 (vor 6955 Tagen) @ Maesi

Tach Maesi,

Aber eines möchte ich hier noch mal in aller Deutlichkeit klarstellen:
Lebensunfähigkeit hat nichts aber auch gar nichts mit Behinderung

oder

Hilfsbedürftigkeit zu tun![/b] Auch schwerst mehrfachbehinderte

Menschen,

die ohne fremde Hilfe bzw. ohne aufwendige medizinische Apparaturen

nicht

überleben können, sind lebensfähig.


Merkst Du nicht, dass das Schlaumeierei ist? Der Embryo ist
ueberlebensfaehig - wenn man ihn dort laesst, wo er hingehoert.

Und so lange er nicht eigenständig lebensfähig ist, ist er kein eigenständiges Wesen, sondern eher so was wie ein Körperteil der Mutter.

In einem weiteren Sinne sind wir aber alle ohne fremde Hilfe nicht
ueberlebensfaehig. Oder bist Du als Einzelperson vollstaendig autark,
sodass Du keinerlei anderen Menschen zum Ueberleben brauchst? Deine
Definition ist unvollstaendig; Du muesstest angeben, wo Du die Grenze
ziehst, ab der Ueberlebensfaehigkeit gegeben ist.

Ich lege halt bei der Unterscheidung zwischen "Mensch" und "noch-nicht-Mensch" den Begriff der Lebensfähigkeit im engeren Sinne zugrunde. In diesem Sinne ist ein befruchtetes Ei zunächst mal nicht mehr und nicht weniger als ein Einzeller. Übrigens: das Verhindern der Einnistung eines befruchteten Eis in der Gebärmutter ist keine "Abtreibung", jedenfalls nicht nach deutschem Recht.

Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen. Abgetriebene Embryonen sind nur
deshalb nicht 'ueberlebensfaehig', weil sie aus jener Umgebung, in der sie
lebensfaehig sind, herausgenommen werden und in eine fuer sie (noch)
lebensfeindliche Umwelt verbracht werden. Diesen toedlich verlaufenden
Entnahme- und Verbringungsakt nennt man gemeinhin 'Abtreibung'. Wenn der
menschliche Embryo jedoch in seiner angestammten Umgebung nicht
ueberlebensfaehig waere, gabe es weder Dich, mich noch irgendeinen anderen
Menschen auf der Welt. Deshalb habe ich ja auch das Beispiel der fehlenden
Ueberlebensfaehigkeit eines Menschen im Beinahe-Vakuum des Weltalls
gebracht; nach Deiner Argumentation waere damit erwiesen, dass der Mensch
prinzipiell nicht ueberlebensfaehig ist. Damit stellt es - wiederum
gemaess Deiner Logik - auch keinen Mord dar, wenn ein Mensch ohne
schuetzenden Raumanzug in den Weltraum hinausspediert wuerde. Wahlweise
koennte man auch seinen Kopf unter Wasser druecken, bis er ertrinkt.
Schliesslich koennen wir ja nichts dafuer, dass er dummerweise optimal an
einen bestimmten aeusseren Druck sowie ein sauerstoffhaltiges Luftgemisch,
das er einatmen muss, angepasst ist, nicht wahr?

Gut, da Du es anscheinend nicht anders willst, wende ich solche albernen, auf an den Haaren herbeigezogenen Vergleichen beruhenden Sophistereien, die Du für "Argumente" hältst, mal auf Deine Ansichten an.

Konsequent zu Ende gedacht, wäre nach Deiner "Logik" dann auch das Entfernen eines Tumors, wenn schon kein Mord, so doch zumindest die Tötung eines eigenständigen Wesens. Denn auch der Tumor lebt, wächst und gedeiht nur, wenn man ihn in seiner Umgebung beläßt.

Werden wir es also nach den TierrechtlerInnen, zu denen sich neuerdings als würdige Vertreterin der Rechte der Unterdrückten Alice Schwarzer gesellt hat (und für die bereits das Zertreten von Kakerlaken verwerfliches Tun ist), demnächst auch noch mit TumorrechtlerInnen zu tun bekommen?

Gruezi

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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