Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Die eugenische Indikation gibt es nicht mehr

Beelzebub, Thursday, 23.11.2006, 01:56 (vor 6954 Tagen) @ Nihilator

Tach Nihi

Solche sind in Deutschland nur unter zwei Voraussetzungen erlaubt:
Es muss entweder Gefahr für Leib oder Leben der Schwangeren bestehen

oder

aber das Kind wurde durch eine Vergewaltigung gezeugt.


Lügst Du jetzt so schamlos, oder weißt Du es tatsächlich nicht besser? Dir
müßte doch wohl bekannt sein, daß als Grund für eine Spätabtreibung eine
angenommene Schwerbehinderung des Fötus' ausreicht.
Es gibt in Deutschland eine embryopatische Indikation. Man kann auch
drastisch sagen: Selektion nach Lebenswert.

Die eugenische Indikation gibt es nicht mehr.

"Ein Spätabbruch ist in Deutschland, sowie in den meisten anderen
Ländern nur erlaubt, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, z. B.
eine Gefährdung der körperlichen oder psychischen Gesundheit der Frau
(mütterliche Indikation) oder eine bestimmte, in der Regel schwerwiegende
Fehlbildung oder Behinderung des Fötus (embryopatische Indikation) bzw.
wenn das Kind nach einer Geburt nicht lebensfähig wäre. Die Unterscheidung
der letzteren Indikation wurde in Deutschland abgeschafft, ist jedoch in
anderen Ländern nach wie vor in Kraft. Ein Spätabbruch wegen schweren
Fehlbildungen erfolgt in Deutschland nunmehr wegen Gefährdung der
psychischen Gesundheit der Frau. In der Praxis hat diese Regelung dazu
geführt, dass Abtreibungen vielfach auch bei unklarem Befund oder dem
bloßen Verdacht einer Behinderung durchgeführt werden."

Man macht sich lediglich die kleine Mühe, die angenommene Behinderung in
eine Gefahr für die psychische Gesundheit der Mutter umzudeuten. Und schon
sieht es nicht mehr ganz so nach Auschwitz-Rampe oder Hadamar aus.
Zumindest wenn man nicht näher hinsieht.

Ganz so einfach ist es nicht, da müssen schon einige Gutachter bemüht werden. Ansonsten darf ich dich daran erinnern, dass der rechtsstaatliche Grundsatz in dubio pro reo auch bei der Frage gilt, ob Zweifel daran bestehen, dass die schwangere Frau die Geburt eines schwerbehinderten Babys ohne schwerwiegenden psychischen Schaden überstanden hätte.

Mein Lieber, das ist Euthanasie in Reinkultur! Nichts anderes als Tötung
unwerten Lebens. Und, um nach Deiner Definition zu gehen: es ist auch
tatsächlich lebensfähiges Leben dabei. Um den Ärger zu vermeiden, spritzt
man noch im Mutterleib eine Kaliumchloridlösung direkt ins Herz. Woher nur
kenne ich diese Tötungsmethode?

Ich wünsche mir als allermindestes den Arsch in der Hose, die Dinge, die
in dieser Gesellschaft passieren, auch als das zu diskutieren, was sie
sind. Sollten wir als Gesellschaft zu dem Schluß kommen, daß es besser
ist, einem schwer Trisomie-Kranken "den Gnadentod zu gewähren", dann
möchte ich bitte, daß wir auch dazu stehen! Ohne Wenn und Aber. Und dann
auch ohne uns über die Unmoral des NS-Regimes diesbezüglich zu empören,
während wir Tag für Tag genau das Gleiche tun.
Eine Verlagerung auf das psychische Mutterwohl ist ein erbärmlicher
schleimiger ethisch-juristischer Trick, der so nicht hinnehmbar ist.

Hättest du auch den traurigen Mut, das einer Frau ins Gesicht zu sagen, die sich gerade nach schwerem inneren Konflikt mühsam dazu durchgerungen hat, einen schwer geschädigten Embryo abzutreiben, weil sie die Aufzucht eines schwerst- mehrfachbehinderten Kindes nicht durchgestanden hätte?

Und wer eine Frau zwingt, eine durch Vergewaltigung entstandene
Schwangerschaft auszutragen, der gehört i.m.h.o. mindestens doppelt so
hart bestraft wie der Vergewaltiger.


Es ist einer Frau nicht zuzumuten, das zu tun. Insoweit Zustimmung. Dein
Strafmaß aber ist lächerlich. Und grundgesetzwidrig.
Wen genau würdest Du mit 30 Jahren Haft bestrafen, wenn Vergewaltigung als
Abtreibungsgrund nicht mehr legal wäre?

Beispielweise den fanatisch katholischen Vater, der seine Vergewaltigte 13jährige Tochter zwingt, die vergewaltigungsschwangerschaft auszutragen.

Einen ähnlichen Fall hat es vor Jahren mal gegeben. Damals war es die im Würgegriff des katholischen Klerus befindliche Pfaffenrepublik Irland (*angeekelt ausspuck*), die einem durch Vergewaltigung schwangeren 12jährigen(!) Mädchen die Ausreise nach England verbieten wollte - damit sie dort nicht abtreiben kann. Nur wegen einer internationalen Pressekampagne musste die Pfaffenrepublik dann doch einlenken.

Übrigens, nebenbei bemerkt, was das Strafmaß für schwere Gewalttaten generell anbetrifft, so ist das in Deutschland derzeitin der Tat lächerlich - lächerlich niedrig nämlich. Was mich betrifft, so würde das Strafmaß, beispielweise für rechtsradikale Baseballschlägerschwinger ebenso wie auch für Messerhelden mit Migrationshintergrund bei 25 Jahren überhaupt erst anfangen - und wäre nach oben unbegrenzt.

Aber sicher doch. Wenn's so weit ist, können wir ja über die

Konsequenzen

weiterdiskutieren.


Wie oben dargelegt, haben wir diese Problem bereits. Also diskutieren
wir.

Meinetwegen könnte man es zur Pflicht machen, abgetriebene Embryos, soweit das möglich, in Brutkästen aufzuziehen.

Tja, das tut mir ja nun leid für Dich, aber wo steht in Stein

gemeißelt,

dass jeder Männerrechtler zugleich Abtreibungsgegner sein muss?


DAS steht nirgends. Aber den ethischen Anspruch, Vernichtung nicht
lebenswerten Lebens abzulehnen, erhebe ich dann doch schon an
Männerrechtler. Sonst können sich die Betreffenden gleich bei denen
einreihen, denen solche Bedenken bereits ihrem Wesen nach fremd (und
offenbar nicht nachvollziehbar) sind, und mit denen sie ohnehin mehr zu
teilen scheinen als mit der "Konkurrenz": bei den Feministinnen.

Wenn du dich da mal nicht irrst. Was den Streit um Abtreibungen betrifft, da verlaufen die Fronten nicht ganz so wie du denkst, da sind durchaus auch manche Feministinnen auf deiner Seite. Nämlich einige von der Esoterik - Fraktion, denen Abtreibung nicht ins Weltbild passt, weil dort Frauen ausschließlich als hilfreiche heilende Lebensspenderinnen vorkommen und das Töten reine Männersache ist.

Und insbesondere in den USA sind die meisten Abtreibungsgegner zugleich Befürworter von Kriegseinsätzen und Todesstrafe.

Greets

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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