Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Nochmal: ein Embryo ist KEIN Kind

Beelzebub, Friday, 24.11.2006, 01:01 (vor 6953 Tagen) @ Quid?

Das tust du aber nicht. Der Vergleich Kind - Tumor funktioniert nicht, der
des Menschen im Weltraum oder unter Wasser allerdings schon. Entscheidend
ist, dass, auch wenn der Mensch in einer für ihn lebensfeindlichen
Umgebung nicht überleben kann, dies nicht sein Lebensrecht außer Kraft
setzt.

Entscheidend ist, dass zwischen der vorhandenen Lebensfähigkeit eines Menschen und der Lebensfähigkeit eines Nasciturus ein großer Unterschied besteht, den du mit albernen an den Haaren herbeigezogenen Vergleichen versuchst wegzudiskutieren.

Fakt ist, dass das Kind sich genau dort befindet, wo es sich
befinden muss;

Fakt ist zunächst mal, dass ein Embryo kein Kind ist, sondern ggf. erst noch eines wird.

auch im fall einer erwünschten schwangerschaft
passiert es genau die selben Stadien.

Auch das ändert daran nichts. Und solange der Nasciturus nur im und vom Körper der Mutter leben kann, ist es legitim, zwischen dem Recht des Nasciturus auf Weiterentwicklung und dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper abzuwägen. Das angemessene Ergebnis dieser Abwägung ist in § 218 ff StGB zu besichtigen: eine Kombination aus Fristen- und Indikationslösung mit Pflichtberatung, die übrigens von Femis bis auf den heutigen Tag erbittert bekämpft wird, da die eine - m.E. absolut ungerechtfertigte - vollständige Streichung des § 218 verlangen.

Beelzebub

--
"Ihre Meinung ist widerlich. Aber ich werde, wenn es sein muß, bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, dass Sie sie frei und offen sagen dürfen." (Voltaire)

Ich denke, also bin ich kein Christ. (K. Deschner)


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