Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Nochmal: ein Embryo ist EIN Kind

Quid?, Friday, 24.11.2006, 02:50 (vor 6953 Tagen) @ Beelzebub

Entscheidend ist, dass zwischen der vorhandenen Lebensfähigkeit eines
Menschen und der Lebensfähigkeit eines Nasciturus ein großer Unterschied
besteht, den du mit albernen an den Haaren herbeigezogenen Vergleichen
versuchst wegzudiskutieren.

An den Haaren herbei gezogen ist der Vergleich eines ungeborenen Kindes mit einem Tumor. Im Übrigen würde dies die Entfernung aus gesundheitlichen Gründen aller Ungeborenen nahelegen. An den Haaren herbei gezogen sind deine Vergleiche, weil du forderst, dass der Ungeborene Mensch in einer Umgebung überleben können muss, in der er es weder als gewolltes noch ungewolltes Kind kann und ihn deshalb zum zu bekämpfenden Ding erklärst.

Fakt ist zunächst mal, dass ein Embryo kein Kind ist, sondern ggf.
erst noch eines wird.

Fakt ist, dass du außer dies wieder und wieder zu postulieren, kein Argument bringst außer der unterschiedlichen Bezeichnung.

Auch das ändert daran nichts. Und solange der Nasciturus nur im und vom
Körper der Mutter leben kann, ist es legitim, zwischen dem Recht des
Nasciturus auf Weiterentwicklung und dem Recht der Frau auf
Selbstbestimmung über ihren eigenen Körper abzuwägen. Das angemessene
Ergebnis dieser Abwägung ist in § 218 ff StGB zu besichtigen: eine
Kombination aus Fristen- und Indikationslösung mit Pflichtberatung, die
übrigens von Femis bis auf den heutigen Tag erbittert bekämpft wird, da
die eine - m.E. absolut ungerechtfertigte - vollständige Streichung des §
218 verlangen.

Ach heilige Einfalt, ist es jetzt der Verweis auf den Gesetzestext, der eine Sache ethisch legitimiert?


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