Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Wie man in den Wald hineinruft.......

Chato, Thursday, 23.11.2006, 13:38 (vor 6954 Tagen) @ Quid?

Das tust du aber nicht. Der Vergleich Kind - Tumor funktioniert nicht, der
des Menschen im Weltraum oder unter Wasser allerdings schon. Entscheidend
ist, dass, auch wenn der Mensch in einer für ihn lebensfeindlichen
Umgebung nicht überleben kann, dies nicht sein Lebensrecht außer Kraft
setzt. Fakt ist, dass das Kind sich genau dort befindet, wo es sich
befinden muss; auch im fall einer erwünschten schwangerschaft
passiert es genau die selben Stadien. Fazi: Du hast kein Argument und
versuchst dich mit Verweis auf das vermeintlich diskussionsunwürdige Level
der anderen zu entschuldigen.

So ist es: ein klassischer Fall von winkeladvokatenhafter Argumentationsfreiheit, gescheiterter Rabulistik und feiger Rausrederei:

"Hohes Gericht, meinem Mandanten kann nicht zur Last gelegt werden, daß X es nicht fertiggebracht hat weiterzuleben, nachdem mein Mandant ihn am Halse aufgehängt hatte. Ursächlich für X's Tod war mitnichten das Tun meines Mandanten, sondern der Mangel an Lebensfähigkeit des X unter den eingetretenen Bedingungen. Wäre X lebensfähig gewesen, dann wäre er seinerzeit nicht verstorben. Die Tatsache, daß er verstarb, beweist also, daß er nicht lebensfähig gewesen ist. Mein Mandant ist folglich freizusprechen!"

Aber dahinter steckt Schlimmeres, weit Grausigeres. Ich hatte es seinerzeit hier dargelegt:
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=10069&page=3&category=0&order=time

Nick


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