Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Verd... Mist!

Magnus, Wednesday, 12.01.2005, 23:56 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)

Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:

Karlsruhe - Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.

Dieses Land verkommt immer mehr zu einer Kloake der Schwachsinnigkeiten.

Magnus


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