Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Perversion des Rechts

T.Lentze, Wednesday, 12.01.2005, 19:18 (vor 7693 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Ferdi am 12. Januar 2005 17:00:35:

Jetzt mal eine Frage eines juristischen Laien. Wenn Personenstandsfälschung eine Straftat ist und ich zeige die Frau an, diese Straftat begangen zu haben, muss dann nicht die Strafverfolgungsbehörde ermitteln, ob der in der Anzeige erhobene Vorwurf stimmt? Müsste die Staatsanwaltschaft dann nicht einen Gentest anordnen, um die angezeigte Straftat aufzuklären?
Gruss,
Ferdi

Hallo Ferdi,

ich bin auch nur juristischer Laie, aber meines Wissens können Staatsanwälte - im Gegensatz zu Richtern - gezwungen werden, tätig zu werden.

Der § 169 lautet übrigens so:

3 169 Personenstandsfälschung. (1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Grüße,

Thomas.


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