Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Verd... Mist!

Dieter, Wednesday, 12.01.2005, 18:11 (vor 7693 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Rüdiger am 12. Januar 2005 16:00:08:

Na schön - oder vielmehr: nicht schön - aber wenn das Ganze eh schon vor Gericht gegangen ist und das Resultat (Der "Vater" ist nicht der Vater) eh schon feststeht - da kann man dann doch ohne Besorgnis, noch weiteres Porzellan zu zerschlagen, auch den gerichtlichen, "offiziellen" Vaterschaftstest beantragen.

Auf welcher Grundlage denn? Er muss einen begründeten verdacht nennen, den Vaterschaftstest kann er aber nicht dazu nutzen. Welches Gericht wird ihm nun glauben, wenn er andere Verdachtsgründe aufführt, und vor allem: stichhaltig müssen sie sein?

Wir sind halt wie immer die Dummen bei dem Spiel.

Gruß

Dieter


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