Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Perversion des Rechts

Norbert, Wednesday, 12.01.2005, 19:50 (vor 7693 Tagen) @ Nils

Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Nils am 12. Januar 2005 17:32:05:

Daß die betroffenen Frauen eigentlich straffällig geworden sind (§163 Personenstandsfälschung ) interessierte die Richter sicher auch nicht.
Jetzt mal eine Frage eines juristischen Laien. Wenn Personenstandsfälschung eine Straftat ist und ich zeige die Frau an, diese Straftat begangen zu haben, muss dann nicht die Strafverfolgungsbehörde ermitteln, ob der in der Anzeige erhobene Vorwurf stimmt? Müsste die Staatsanwaltschaft dann nicht einen Gentest anordnen, um die angezeigte Straftat aufzuklären?
Gruss,
Ferdi

Soweit ich weiß werden Verfahren wegen §169 StGB Personenstandsfälschung (§163 ist fahrlässiger Falscheid) von der Staatsanwaltschaft meist nicht eingeleitet, da kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.

Tja, kleiner Schreibfehler meinerseits.
Ich habe gerade etwas bzgl. §263 Betrug am laufen.

Seht euch mal das Urteil des OLG Bamberg (Prozessbetrug Ws 472/81) an.
Hier wurde eine Klageerzwingung per Gericht erreicht.
Die Staatsanwaltschaft hatte hier auch gemauert.

Gruß
Norbert


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