Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Verd... Mist!

Hetzi, Wednesday, 12.01.2005, 21:29 (vor 7693 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Ferdi am 12. Januar 2005 16:33:13:

Was ist eigentlich, wenn es sich um ein kleines, minderjähriges Kind handelt und der Vater zusammen mit der Mutter das Sorgerecht ausübt? Genügt dann die Zustimmung des Vaters als einer der Erziehungsberechtigten, oder muss auch die mütterliche Zustimmung vorliegen, obwohl sie ja von der genetischen Datenerhebung nicht betroffen ist?

Nein, nach dem BGH-Urteil ist in diesen Faellen ein "geheimer" Veterschaftstest moeglich. Denn er ist rechtlich nicht geheim, da ein Erziehungsberechtigter, in diesem Fall der Vater, zustimmt.

Meiner Ansicht hat sich fuer Vaeter mit Sorgerecht durch dieses Urteil nichts geaendert. Die Arschkarte haben aber mit diesem Urteil Vaeter gezogen, die kein Sorgerecht haben, aber die Vaterschaft anerkannt haben. Diese koennen zwar fuer sich feststellen, dass sie nicht Vater sind, haben aber letzendlich rechtlich mit dieser Information nichts angefangen.

Letztendlich kann Maennern nur geraten werden eine Vaterschaft nur mit vorherigen Vaterschaftstest anzuerkennen. Bzw. im Fall von Scheidungen einen Vaterschaftstest durchzufuehren, solange sie noch sorgeberechtigt sind.

Letztendlich sehe ich eigentlich den groesseren Skandal, dass einen Anfechtung einer Vaterschaft den sehr schwer zu erbringenden begruendeten Verdacht benoetigt. Erst damit wird die Notwendigkeit geschaffen, dass ein Gericht einen geheimen Vaterschaftstest anerkennen muesste, was aber mit dem jetztigen Urteil gescheitert ist.


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