Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Perversion des Rechts

Andreax, Wednesday, 12.01.2005, 19:08 (vor 7693 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Ferdi am 12. Januar 2005 17:00:35:

Hallo,

Jetzt mal eine Frage eines juristischen Laien. Wenn Personenstandsfälschung eine Straftat ist und ich zeige die Frau an, diese Straftat begangen zu haben, muss dann nicht die Strafverfolgungsbehörde ermitteln, ob der in der Anzeige erhobene Vorwurf stimmt? Müsste die Staatsanwaltschaft dann nicht einen Gentest anordnen, um die angezeigte Straftat aufzuklären?

Nur wenn ein ausreichender Anfangsverdacht besteht!

Es gibt nur einen Weg: Legale selbstbestimmte Vaterschaftstests.
Männerrechte sind Menschenrechte.

Schreibt an eure Abgeordneten, ruft sie an, schreibt Leserbriefe. Seid kreativ, jeder kann etwas tun.

Andreax


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