Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Perversion des Rechts

Hetzi, Wednesday, 12.01.2005, 21:56 (vor 7693 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Ferdi am 12. Januar 2005 17:00:35:

Daß die betroffenen Frauen eigentlich straffällig geworden sind (§163 Personenstandsfälschung ) interessierte die Richter sicher auch nicht.
Jetzt mal eine Frage eines juristischen Laien. Wenn Personenstandsfälschung eine Straftat ist und ich zeige die Frau an, diese Straftat begangen zu haben, muss dann nicht die Strafverfolgungsbehörde ermitteln, ob der in der Anzeige erhobene Vorwurf stimmt?

Im Prinzip ja, aber du hast mal erheblich Eingangshuerden, die im StGB definiert sind.

§ 77 Antragsberechtigte: Es ist fraglich ob ein Vater ohne Sorgerecht dafuer Antragsberechtigt ist. Denn eigentlich ist nach §163 das Kind geschaedigt und damit koennte wieder nur die Erziehungsberechtigte Mutter Antragsberechtigt sein. Und die wird als aller letzte im Namen des Kindes gegen sich selber rechtlich vorgehen ...

Einzuhalten waere auch noch die 3 monatige Antragsfrist nach § 77b

Müsste die Staatsanwaltschaft dann nicht einen Gentest anordnen, um die angezeigte Straftat aufzuklären?

Ja, wenn du es zu einer Gerichtsverhandlung bringst, denn wenn du es auch noch ueber die Eingangshuerden schaffst kann die Staatsanawaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen. Dagegen musste man wieder Rechtsmittel einlegen ...

Letztendlich ein schwiriger, aber fuer einen Mann in entsprechender Lage, wohl die einzige Moeglichkeit zu einen gerichtlich anerkannten Vaterschaftstest zu kommen. Meiner Meinung nach sollte schnellstens jemand versuchen das durchzuexerzieren, die Erfahrung waeren fuer alle anderen wertvoll.

PS: Ist aber alles auch nur die Ansicht eines juristischen Laien.


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