Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Arne Hoffmann, Wednesday, 12.01.2005, 21:43 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)

Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:

(...) Gleichzeitig macht das Karlsruher Verfahren aber deutlich, dass der angebliche Vater die Möglichkeit haben muss, berechtigten Zweifeln an der Abstammung der Kinder nachzugehen - von der ja beträchtliche Unterhaltspflichten abhängen. Aus der CDU-Fraktion kommt deshalb die Forderung, die Hürden für die gerichtliche Anfechtung der Vaterschaft deutlich zu senken - ein Weg, den am Mittwoch auch die Grünen-Politikerin Irmingard Schewe-Gerigk als erwägenswert bezeichnete. Bisher lehnen die Gerichte solche Verfahren auf einen nicht näher belegten Verdacht hin ab. (...)

http://www3.hna.de/index.php?page=a-dpa-thema&command=setvar:module-content-search:id_page=43515364

(...) Umfragen zufolge halten vier von fünf Männern heimliche Vaterschaftstests für legitim. Bei den Frauen ist es umgekehrt. (...)

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/politik/411854.html

(...) Dieter Wiefelspütz, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, beantwortet in der BZ die wichtigsten Fragen.
- Wenn ich den Verdacht habe, was kann ich tun? "Wenden Sie sich an Ihr Vormundschaftsgericht, beantragen Sie einen Vaterschaftstest. Gerade in solch sensiblen Fällen muß ein Verfahren offen und transparent ablaufen."
- Brauche ich das Einverständnis der Mutter? "Ja. Aber parallel mit einer Verschärfung bei illegalen Tests wird es Erleichterungen für offizielle Verfahren geben."
- Wenn der Gen-Test meine Vaterschaft widerlegt, ich aber schon Unterhalt gezahlt habe, bekomme ich das Geld zurück? "Im Moment noch nicht. Aber auch dies wird gesetzlich neu zu regeln sein."

http://bz.berlin1.de/aktuell/news/050113/kuckucks_kinder.html


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