Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unabhängige Justiz

Nick, Wednesday, 12.01.2005, 21:28 (vor 7693 Tagen) @ pit b.

Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von pit b. am 12. Januar 2005 18:49:09:

"Das Urteil ist doch ohne Zweifel durch die aktuelle Diskussion in der Politik zustande gekommen."

Na klar doch! Das nennt man bei uns "Unabhängigkeit der Justiz". Ist im Grundgesetz verankert. Gemeint ist damit die Unabhängigkeit der Justiz von der Logik, von den Tasachen und von der Wahrheit.

Diese Unabhängigkeit dient dazu, daß die Justiz der Exekutive und der Legislative in schwierigen Situationen angemessen behilflich sein kann, ohne durch Rechtserwägungen dabei gestört zu werden.

Nick


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