Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Verd... Mist!

Sven74, Wednesday, 12.01.2005, 20:30 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)

Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 18:10:37:

Da muß doch wohl ein Anfangsverdacht gewesen sein (irgend jemand hat ihm hinterbracht, daß die Frau in der fraglichen Zeit mit einem anderen rumgemacht hat, oder das Kind sieht dem "Vater" überhaupt nicht ähnlich oder dgl.), und den kann man dann vielleicht zur Begründung heranziehen.
Ich habe heute durch Zufall noch ein bißchen vom ARD-Mittagsmagazin mitbekommen; es gab einen Bericht über das Thema Vaterschaftstests, leider habe ich ihn nicht ganz gesehen. Es wurde ein Mann vorgestellt, der es geschafft hatte, den Liebhaber seiner Frau dazu zu bringen, vor Gericht auszusagen. Das war das Argument, das galt. Daß jemand am Telefon behauptete, mit der Frau des anderen geschlafen zu haben, sei hingegen kein ausreichendes Argument. - Ich will die Sache jetzt wegen meiner Unkenntnis nicht mehr skandalisieren, als das ohnehin schon der Fall ist. Aber wenn "berechtigte Verdachtsmomente" so auszusehen haben, dann Gute Nacht!

Schätze mal der Liebhaber lebt von Sozialhilfe, kann dadurch keinen Unterhalt zahlen und ist damit aus dem schneider. Wieviel der gehörte "Scheinvater" wohl als Schmiergeld zahlen musste?

Sven74


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