Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Verd... Mist!

Rüdiger, Wednesday, 12.01.2005, 18:00 (vor 7693 Tagen) @ Andreas (d.a.)

Als Antwort auf: Verd... Mist! von Andreas (d.a.) am 12. Januar 2005 15:27:13:

http://www.welt.de/data/2005/01/12/387226.html
Heimliche Vaterschaftstests vor Gericht nicht verwertbar
Nach dem Urteil des BGH verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten
Karlsruhe - Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.
Das Karlsruher Gericht bestätigte zwei Urteile der Oberlandesgerichte Celle und Jena. In beiden Fällen hatten die Gerichte die Tests - wonach die vermeintlichen Väter nicht als Erzeuger in Betracht kamen - nicht als Beweismittel zugelassen. Die Männer hatten ihre Vaterschaft zunächst anerkannt, sie aber Jahre nach der Geburt der Kinder mit Hilfe der Privatgutachten gerichtlich angefochten.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) plant, ohne Einwilligung der Betroffenen vorgenommene Vaterschaftstests künftig mit Gefängnis bis zu einem Jahr zu bestrafen. Der Vorstoß hatte eine kontroverse Debatte ausgelöst.

Na schön - oder vielmehr: nicht schön - aber wenn das Ganze eh schon vor Gericht gegangen ist und das Resultat (Der "Vater" ist nicht der Vater) eh schon feststeht - da kann man dann doch ohne Besorgnis, noch weiteres Porzellan zu zerschlagen, auch den gerichtlichen, "offiziellen" Vaterschaftstest beantragen.

Gruß, Rüdiger


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