Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Verd... Mist!

Christian, Wednesday, 12.01.2005, 18:41 (vor 7693 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Rüdiger am 12. Januar 2005 16:00:08:

Na schön - oder vielmehr: nicht schön - aber wenn das Ganze eh schon vor Gericht gegangen ist und das Resultat (Der "Vater" ist nicht der Vater) eh schon feststeht - da kann man dann doch ohne Besorgnis, noch weiteres Porzellan zu zerschlagen, auch den gerichtlichen, "offiziellen" Vaterschaftstest beantragen.
Gruß, Rüdiger

Wie ich schon schrieb, wird letztendlich immer erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das männerfeindliche, väterfeindliche und kinderfeindliche Deutschland verurteilen, nämlich auch Väter ein Recht haben zu wissen ob sie der leibliche Vater des Kindes sind. Wie erfahren eigentlich die Mütter ob das Kind von ihnen ist und bei der Entbindung im Krankenhaus nicht vertauscht wurde, hat die Mutter das Kind und den Vater um Erlaubnis gefragt einen DNA-Test machen zu dürfen? Auch wenn Zypries ein Gesetz zum legalen Vaterschaftstest vorlegt, so wird am Ende ein Rechtsstreit immer von der Mutter abhängig gemacht werden und wenn Mutter NEIN zum Vaterschaftstest sagt dann werden auch die Gerichte der Mutter folgen und NEIN sagen, damit der Lug, Betrug und die Personenstandsfälschung niemals auffliegt!

meint,
Christian


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