Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Re: Perversion des Rechts

Norbert, Wednesday, 12.01.2005, 18:30 (vor 7693 Tagen) @ Rüdiger

Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Rüdiger am 12. Januar 2005 16:00:08:


Karlsruhe - Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.

Na schön - oder vielmehr: nicht schön - aber wenn das Ganze eh schon vor Gericht gegangen ist und das Resultat (Der "Vater" ist nicht der Vater) eh schon feststeht - da kann man dann doch ohne Besorgnis, noch weiteres Porzellan zu zerschlagen, auch den gerichtlichen, "offiziellen" Vaterschaftstest beantragen.
Gruß, Rüdiger

Hi Rüdiger
Ich habe oben etwas hervorgehoben.

Genau das ist doch das Perverse:
Die Vaterschaftsklagen wurden doch erst gar nicht zugelassen.
Somit auch keine gerichtliche Klärung.
Also auch kein gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest.

Tolle Logik, nicht wahr?
Die Richter des Familiensenates vom BGH gehören längst ihres Amtes enthoben.

Daß die betroffenen Frauen eigentlich straffällig geworden sind (§163 Personenstandsfälschung ) interessierte die Richter sicher auch nicht.

Gruß
Norbert


gesamter Thread:

 

powered by my little forum