Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Perversion des Rechts

Jeremin, Wednesday, 12.01.2005, 19:15 (vor 7693 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Ferdi am 12. Januar 2005 17:00:35:

Das sollte so sein. Es wird zwischen zwei Arten von Straftaten unterschieden. Ich kenne den Fachbegriff nicht, aber in einem Fall ist die Staatsanwaltschaft von Gesetz wegen verpflichtet, eine Strafverfolgung einzuleiten, bei Kapitalverbrechen zum Beispiel.

Im anderen Fall liegt es im Ermessen der Strafverfolgungsbehörden, ob überhaupt ein Gesetzesverstoß vorliegt und ob ein Ermittlungsaufwand gerechtfertigt ist. Verschwindet zum Beispiel ein Erwachsener, heißt das nicht, dass er auch gesucht werden muss. Freiwilliges Verschwinden ist kein Straftatbestand. Verschwindet ein Kind, sieht die Sache anders aus.

Der Sinn dieser Regelung besteht darin, die Gerichte vor einer Flut von unangemessenen Klagen zu bewahren. Was selten gelingt, wie die Menge von Kinkerlitzchenklagen von Nachbarn wegen überragender Obstbäume oder um Zentimeter zu hoher Zäune zeigt.

Kommt nun hinzu, dass der Staat kein Interesse an einer Strafverfolgung hat, kann er sich diese Regelung auch zunutze machen. Da ich noch nie davon gehört habe, dass eine Frau wegen Personenstandsfälschung (nichts anderes ist das Unterschieben eines Kindes) verurteilt wurde, gehe ich erstens davon aus, dass Personenstandsfälschung kein Kapitalverbrechen ist und das zweitens kein Interesse an der Strafverfolgung in diesem Falle besteht.


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