Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Verd... Mist!

Sven74, Wednesday, 12.01.2005, 18:47 (vor 7693 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Ferdi am 12. Januar 2005 16:33:13:

...Der Mann geht also zur Frau und bittet sie um die Erlaubnis, einen Vaterschaftstest machen zu lassen. Stimmt die Frau zu wird der Test gemacht. Stimmt die Frau aber nicht zu, dann hat sie was zu verbergen und schafft somit ein Verdachtsmoment, den der Mann vor Gericht geltend machen kann. "Meine (Ex)Frau verweigert die Zustimmung, daher habe ich den dringenden Verdacht, dass sie nicht die Wahrheit gesagt hat, woher das Kind stammt. Denn wenn das Kind tatsächlich von mir stammt, dann hätte sie ja bedenkenlos zustimmen können". Das müsste eigentlich reichen, denn der BGH verlangt ja keine Nachweise, was ein Testergebnis ja wäre, sondern nur ein "Verdachtsmoment", was die Verweigerung der Zustimmung ja wäre.

....>Gruss,

Ferdi

Leider nein! Zitiat aus der Welt:

"Auch die Weigerung des Kindes oder seiner Mutter als gesetzliche Vertreterin, einem Gentest zuzustimmen, dürfe nicht als begründeter Anfangsverdacht gewertet werden."

Damit haben wir also den endgültigen Beweis, dass wir nicht mehr im einem Rechtsstaat leben.

Sven74


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