Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Perversion des Rechts

Rüdiger, Wednesday, 12.01.2005, 20:47 (vor 7693 Tagen) @ Ferdi

Als Antwort auf: Re: Perversion des Rechts von Ferdi am 12. Januar 2005 17:00:35:

Daß die betroffenen Frauen eigentlich straffällig geworden sind (§163 Personenstandsfälschung ) interessierte die Richter sicher auch nicht.
Jetzt mal eine Frage eines juristischen Laien. Wenn Personenstandsfälschung eine Straftat ist und ich zeige die Frau an, diese Straftat begangen zu haben, muss dann nicht die Strafverfolgungsbehörde ermitteln, ob der in der Anzeige erhobene Vorwurf stimmt?

Ja, wenn es Indizien gibt ;-) Wenn Du etwa auf mich zeigtest und plötzlich behauptetest, ich hätte einen Diebstahl oder Betrug oder sonstwas begangen, dann rühren sich Polizei und Staatsanwaltschaft wohl auch nicht, wenn nicht zu der blanken, durch nichts bewiesenen Behauptung noch Indizien und Verdachtsmomente hinzutreten. Das wär ja noch schöner, wenn eine simple Aussage genügte (wenn die Behörden auf den simplen, durch nichts erhärteten Mißbrauchsvorwurf seitens einer Frau hin tätig werden, finden wir das ja auch zu Recht empörend).

Nein, es hilft wohl alles nix: Solange der selbstbestimmte Vaterschaftstest nicht anerkannt wird, drehen wir uns - wenn die ursprünglichen Verdachtsmomente gegen die Frau nicht deutlich über Gerüchte hinausgehen - argumentativ im Kreis und haben schlechte Karten.

Gruß, Rüdiger


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