Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Verd... Mist!

Rüdiger, Wednesday, 12.01.2005, 18:36 (vor 7693 Tagen) @ Dieter

Als Antwort auf: Re: Verd... Mist! von Dieter am 12. Januar 2005 16:11:59:

Na schön - oder vielmehr: nicht schön - aber wenn das Ganze eh schon vor Gericht gegangen ist und das Resultat (Der "Vater" ist nicht der Vater) eh schon feststeht - da kann man dann doch ohne Besorgnis, noch weiteres Porzellan zu zerschlagen, auch den gerichtlichen, "offiziellen" Vaterschaftstest beantragen.

Auf welcher Grundlage denn? Er muss einen begründeten verdacht nennen, den Vaterschaftstest kann er aber nicht dazu nutzen.

Das könnte schwierig sein, aber so aus dem hohlen Bauch heraus dürften wohl die wenigsten einen Vaterschaftstest machen lassen. Da muß doch wohl ein Anfangsverdacht gewesen sein (irgend jemand hat ihm hinterbracht, daß die Frau in der fraglichen Zeit mit einem anderen rumgemacht hat, oder das Kind sieht dem "Vater" überhaupt nicht ähnlich oder dgl.), und den kann man dann vielleicht zur Begründung heranziehen.

(Tja, ich dachte tatsächlich, den gerichtlichen Vaterschaftstest könne man IMMER beantragen, und es gehe beim selbstbestimmten Test nur darum, wegen eines möglicherweise unbegründeten Verdachts die Ehe nicht zu gefährden).

Gruß, Rüdiger


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