Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?

gaehn, Wednesday, 28.01.2004, 12:26 (vor 8045 Tagen) @ Emmalein

Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Emmalein am 27. Januar 2004 22:26:37:

Hi,
Fakt ist: Das Kind muss betreut werden.
Weiter Fakt ist: Wenn es der betreuende Partner das Kind nicht betreuen würde, müsste es jemand anders betreuen.
Noch mehr Fakt ist: Eine solche Betreuung würde den zahlenden Partner noch teurer kommen als der Kindesunterhalt.

wenn er aber nun will das jemand anderes das macht oder die leistung seiner alten ungenügnend sind?
mir scheint das du meinen text nicht gelesen oder verstanden hast, der kern ist die frage ob jemand einfach die betreuungsperson wechseln kann?
müsste doch eigentlich ist nur eine leistung für die man zahlt?

also antworte darauf.

Es grüsst faktisch
das Emmalein


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