Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt

MeckMax, Thursday, 22.01.2004, 00:46 (vor 8051 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Kindesunterhalt von Odin am 21. Januar 2004 00:17:42:

Hi Odin

Mir ist dieses ganze Rechenwerk ebenfalls mehr als suspekt.
Fragt man so eine Mutter danach, wo denn das gezahlte Geld eigentlich bleibt, wird u.a. mit der Miete (soweit kein Eigentum vorhanden ist) und diversen anderen Ausgaben argumentiert. Das Auskommen mit dem kargen Rest desjenigen, welcher gezwungen ist, den Obulus zu erbringen, wird abgetan, indem eben Mehrarbeit (im Zweifel Nebenjob) angebiedert wird. Sind zusätzlich Schulden zu bedienen, dann hat auch das JA einen netten Spruch drauf:
"Während der Ehe war das Geld weg, ohne das man es immer gesehen hat. Jetzt ist es halt sichtbar, durch die getätigten Überweisungen.
Wenn die Schulden weg wären, könnte man ja gut leben von dem Rest."

Hinzu kommt die 135% Hürde für die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt. Kann man diese nicht bringen und liegt z.B. bei 100% oder darunter, dann werden weder das halbe Kindergeld, noch die Ratenzahlungen für Schulden auf den Unterhalt angerechnet.
Ergo: Entweder man hat zusätzliche Geldquellen, oder die Kiddys (und natürlich auch die Väter) werden wieder benachteiligt. Denn mancher Besuch fällt flach, weil einfach die Masse fehlt, um dies zu finanzieren. Ergebnis der verfehlten rot/grünen Familienpolitik zugunsten der Mütter unter dem Deckmantel des alles begründenden Kindeswohls (kotz).

Bin eh gespannt darauf, ob bei der nächsten Runde auch mal wieder der Selbstbehalt erhöht wird. Bei der letzten wurde das ja bekanntermaßen versagt, mit dem Hinweis, das die Teurungsrate nicht sooooo(?) groß sei, um das zu rechtfertigen. Andrerseits haben aber unsere Polis ihre eigenen Bezüge, mit Hinwies auf eben jene Teurungsrate höher geschraubt. Welch ein Wiederspruch.
Es gibt eben "gleiche" und andere, die sind "gleicher als der Rest".

Hier noch ein Artikel aus den Stuttgarter Nachrichten, den Moni bei M&M verlinkt hat.

Immer mehr Väter können Unterhalt nicht zahlen

Arbeitslosigkeit treibt Landesausgaben hoch - Kommunen müssen sich bereits ab April an Kosten beteiligen

Stuttgart - Angesichts der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit können immer mehr Scheidungsväter in Baden-Württemberg keinen Unterhalt mehr zahlen. Die entsprechenden Ausgaben des Landes, das in solchen Fällen einspringen muss, haben vergangenes Jahr ein neues Rekordhoch erreicht.

VON RAINER WEHAUS

Wie Sozialminister Friedhelm Repnik (CDU) auf Anfrage unserer Zeitung sagte, hat das Land im Jahr 2003 den Betroffenen, zumeist allein erziehende Frauen, nach ersten Berechnungen knapp 67 Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder gezahlt. Das sind rund sieben Millionen Euro (elf Prozent) mehr als 2002. Repnik sprach von einem "unerwartet starken Anstieg", der zwei Gründe habe: Zum einen sorge die Wirtschaftsflaute dafür, dass immer mehr Unterhaltspflichtige finanziell am Ende seien, so dass bei ihnen der Vorschuss nicht wieder eingetrieben werden könne. "Bei bis zu einem Drittel ist nichts mehr zu holen", sagte er. Zum anderen seien die Regelbetragssätze und damit die Zahlungen an die Betroffenen zum 1. Juli vergangenen Jahres von der Bundesregierung mit einer Steigerung von knapp zehn Prozent "unerwartet deutlich" angehoben worden, was ebenfalls Mehrkosten für das Land zur Folge hatte.

Repnik bestätigte, dass das Land die Kommunen früher an den Unterhaltskosten beteiligen will als geplant. Der Finanzausschuss des Landtags, der derzeit den Haushalt für 2004 berät, hat letzte Woche ein Vorziehen des Termins von 1. Juli auf 1. April beschlossen. Auf die Kommunen kommen dadurch laut Ministerium dieses Jahr Kosten in Höhe von 12,6 Millionen Euro zu, das sind 4,2 Millionen mehr als nach dem alten Zeitplan. 2005, wenn die Regelung ganzjährig greift, müssen die Kommunen mit Ausgaben von 16,8 Millionen Euro rechnen.

Derzeit sind Städte und Gemeinden beim Unterhaltsvorschuss nur verwaltend tätig. Zwar zahlen die Jugendämter vor Ort auf Antrag pro Scheidungskind den Mindestunterhalt aus. Die Kosten aber tragen zu zwei Dritteln das Land und zu einem Drittel der Bund. Ab 1. April soll dies anders werden: Die Kommunen werden sowohl an den Kosten als auch den Einnahmen zu einem Drittel beteiligt . Dadurch erhofft sich die Koalitionsregierung von CDU und FDP ein stärkeres Engagement der Kommunen beim Versuch, das Geld von den Vätern zurückzuholen. Derzeit schwankt diese so genannte Rückgriffsquote, die im landesweiten Durchschnitt bei rund 30 Prozent liegt, sehr stark. Die Landeshauptstadt Stuttgart zum Beispiel hat im Jahr 2002 nur knapp 16 Prozent der ausgezahlten Gelder wieder bei den Unterhaltspflichtigen eingetrieben. Dort ist auch ein Pilotprojekt geplant, mit dem die Einschaltung von Anwälten in diesen Fällen erprobt werden soll. Aber dies könnte am Einspruch der Datenschützer scheitern.

Repnik appellierte an die Kommunen, sich verstärkt um das Eintreiben der Unterhaltsgelder zu bemühen - auch aus rechtsstaatlichen Gründen. "Es ist kein Kavaliersdelikt, sich der Unterhaltspflicht zu entziehen", sagte er. Er verwies darauf, dass Verletzungen gegen die Unterhaltspflicht Straftaten sind, die Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen können. Die Zahl der entsprechenden Verurteilungen im Land sei in den vergangenen Jahren stetig angewachsen - auf zuletzt 1916 im Jahr 2002.

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