Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?

Emmalein, Monday, 26.01.2004, 16:45 (vor 8046 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von Peter am 23. Januar 2004 16:25:16:

Hi, Peter,

nun ja, es geht nicht nur um das Angenehme (sprich: Weihnachten zu organisieren) sondern auch um das Unangenehme (sprich: Sich trotz wichtiger beruflicher Termine um das Kind kümmern, wenn es krank ist, sich von den Lehrern vielleicht auch mal nicht so nette Sachen über das betreffende Kind anzuhören, wenn es in der Schule auffällig geworden ist etc.). Wer das übernimmt, leistet etwas. Der andere Partner, bei dem das Kind nicht wohnt, muss diese Aufgaben nicht übernehmen. Daher muss er eben anders dazu beitragen, sprich durch eine Entlohnung dieser Tätigkeit.

Wenn der Vater ein Sozialfall ist, muss er, soweit ich weiss, gar keinen Kindesunterhalt zahlen - die Einkommensverhältnisse werden ja geprüft. Und Musikschulen sind auch nicht kostenlos sondern kosten pro Unterrichtsstunde auch einen ganz schön hohen Beitrag. Sozialhilfeempfänger können sich den auf keinen Fall leisten.

Wenn X-Ray glaubte, ich mache mich über sein persönliches Leid lustig, war es nicht so gedacht. Ich habe unabhängig von seiner persönlichen Situation diskutiert und versucht, nur die sachliche Ebene zu berücksichtigen. Wenn das gefühlskalt schien, entschuldige ich mich auf diesem Wege hier persönlich.

Es lag nie in meiner Absicht, jemanden hier persönlich zu beleidigen.

Es grüsst

nicht beleidigend, sondern sachlich interessiert
das Emmalein


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