Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung?

Emmalein, Tuesday, 27.01.2004, 18:20 (vor 8045 Tagen) @ gaehn

Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt = Leistungsvergütung? von gaehn am 27. Januar 2004 08:32:21:

Hi,

selbstverständlich ist pädagogische Arbeit lohnend, und auch Lehrer, Betreuer und Erzieher lieben die Kinder (im besten Fall). Trotzdem wollen die Geld für ihre Arbeit haben. Das widerspricht sich in keinster Weise.

Ich gebe ja auch Nachhilfeunterricht, und will dafür Geld sehen. Ist doch normal, oder? Auch wenn mir der Schüler sehr sympatisch ist.

Die betreffende Person hat vielleicht damit gerechnet, dass das Lebensmodell - Betreuungspartner bleibt zu Hause - anderer Partner arbeitet - für beide beständig sein würde, und deswegen Kinder gehabt. Kann man das der Person vorwerfen, dass sich die Situation geändert hat?

Gelegentlich müssen betreuende Partner aus beruflichen Gründen umziehen. Was, wenn es keine Busverbindungen in diese Richtung gibt und der betreuende Partner kein Auto hat? In manchen Fällen ist es einfach praktischer, wenn die andere Person die Kinder abholt.

Es grüsst Pädagogen ihr Gehalt gönnend
das Emmalein


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